Freitag, April 26, 2024
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Dank an Bodo Ramelow: Verfassungsschutz Bayern stellt Beobachtung von AfD Abgeordneten ein

Bayern – Wie aus Informationen des Bayerischen Rundfunks am Mittwoch bekannt wurde, hat das Landesamt für Verfassungsschutz die unrechtsmäßige Beobachtung der drei AfD-Landtagsabgeordneten zum Jahresende 2018 ergebnislos eingestellt.

Beobachtet wurden, die als gemäßigt geltenden Abgeordneten Uli Henkel aus München, Ralf Stadler aus Passau und  Andreas Winhart aus Rosenheim. Ihnen waren laut BR24 unter anderem Kontakte zu rechtsextremen Personen und Organisationen bzw. rassistische und extremistische Äußerungen zum Vorwurf gemacht worden. Dass sie nun nicht mehr unter Beobachtung stehen, haben sie auch dem heutigen thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow zu verdanken. Der hatte per Gericht härtere Regeln für die Beobachtung von Parlamentsmitgliedern durchgesetzt, als er ins Visier der Verfassungsschützer geriet. Damals In seinem Fall entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Beobachtung von Mandatsträgern nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen zulässig ist, z.B. wenn ein Abgeordneter sein Mandat dazu missbraucht, die freiheitliche demokratische Grundordnung aktiv und aggressiv zu bekämpfen.

„Dass sie nun nicht mehr im Fokus des Geheimdienstes stehen, bedeutet nicht, dass der Verdacht des Extremismus gänzlich ausgeräumt ist“, klärt der BR24 seine Leser auf.

Die Begründungen für die Beobachtungen der AfD-Abgeordneten durch den bayerischen Verfassungsschutz waren fadenscheinig und dünn, die Beobachtung von Landtagsabgeordneten insgesamt rechtwidrig, so die Feststellung des AfD-Landtagsabgeordneter Andreas Winhart, der die Beendigung der Beobachtung begrüßt. Die Beobachtung hätte zudem niemals stattfinden dürfen. Diese Rechtswidrigkeit begründet sich auf dem sog. Ramelow-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das den Geheimdiensten die Beobachtung von Landtagsabgeordneten untersagt.

„Die Beobachtung hat sich für mich lediglich rufschädigend ausgewirkt. Ich danke allen guten Freunden und Bekannten, welche sich von diesem illegalen Vorgehen nicht irritieren haben lassen und in dieser schweren Zeit bedingungslos zu mir gehalten haben. Ich war mir stets bewusst, dass der Verfassungsschutz bei mir nicht fündig wird, da ich mich stets zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und der Bayerischen Verfassung bekannt habe und stets in ihrem Sinn gehandelt habe. Die ergebnislose Beendigung der Überwachung zeigt dies nun in hervorragender Weise“, so der AfD-Abgeordnete Andreas Winhart.

Trotz der geklärten Lage werde man von Seiten der AfD Abgeordneten in den kommenden Tagen prüfen, welche rechtlichen Schritte gegen die Beobachtung, ihrer Folgen sowie die Veröffentlichung möglich und aussichtsreich sind, heißt es dazu weiter. (SB)

@jouwatch

Quelle!: #zaronews

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