Freitag, April 26, 2024
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Im Gegensatz zu Deutschland – hartes Urteil für Gruppenvergewaltiger in Österreich

Österreich – Acht Iraker wurden wegen der Gruppenvergewaltigung einer Deutschen im Berufungsverfahren zu der ursprünglichen Strafe von insgesamt 90 Jahren Haft verurteilt. Die österreichische Justiz steht damit im krassen Gegensatz zur deutschen Rechtssprechung, die bereits seit Längerem offen dazu übergegangen ist, Migrantenboni im Gerichtssaal zu verteilen.

Die acht aus dem Irak stammenden Männer hatten in der Silvesternacht 2015 eine deutsche 28-jährige alkoholisierte Frau in eine Wohnung verschleppt und dort missbraucht. Das Landgericht hatte im Frühjahr 2017 die Iraker zu insgesamt 90 Jahren Haft verurteilt. Wie die Krone-Zeitung berichtet, wurde der Rädelsführer der Gruppe und ein Täter, der sich zweimal an der Frau vergangen hatte, zu je 13 Jahre verurteilt. Einmal wurden zwölf Jahre, dreimal elf und jeweils einmal zehn und neun Jahre Haft ausgesprochen.

Ein Berufungssenat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) hat nun am Donnerstag alle Strafberufungen der Angeklagten zurückgewiesen. Das Gericht sah keinen Grund, die Strafen herabzusetzen. Es handle sich um ein „abscheuliches Verbrechen“, so die Senats-Vorsitzende. Eine „große Gruppe von Männern“ habe eine wehrlose Frau an einem öffentlichen Ort „einfach mitgenommen“ und diese dann der Reihe nach missbraucht. Dem Hinweis in der schriftlichen Berufung, dass die Männer aus einem anderen Kulturkreis stammen und ein anderes Frauenbild mitbrachten, würdigte die Richterin nicht. Vehement erklärte diese: „In unserem Land herrscht ein Frauenbild, in dem Frauen gleichberechtigt sind.“ Das müsse man „den Herrschaften zur Kenntnis bringen“, so die Senats-Vorsitzende, die sich überzeugt davon zeigte, dass es der Strafdrohung von fünf bis 15 Jahren als „Signalstrafen“ bedürfe. „Bei einem derart abscheulichen Verbrechen muss man sich in die oberen Regionen des Strafrahmens begeben“, so die abschließenden Worte der österreichischen Justiz.

Dieses Urteil samt Begründung zeigt, welche Kluft zur deutschen Rechtssprechung besteht, wenn diese über Migranten zu Gericht sitzt. Im aktuellen Fall des aus Ghana stammenden Siegauer „Zeltvergewaltigers“ erhielt der abgelehnte Asylbewerber im Berufungsverfahren eine mildere Strafe, die von der Bevölkerung mit Fug und Recht als Migrantenbonus gewertet wird (jouwatch berichtete). (SB)

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