Samstag, April 27, 2024
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Mikl-Leitner will Massen-Rückführungen in den Kosovo

Innenministerin Mikl-Leitner will Gruppentransporte per FlugzeugInnenministerin Johann Mikl-Leitner (ÖVP) möchte abgelehnte Asylwerber aus dem Kosovo künftig

alle zwei Wochen in Gruppentransporten per Flugzeug abschieben. Darüber möchte sie beim heutigen Treffen mit ihrem

kosovarischen Amtskollegen Skender Hyseni beraten, teilte ihr Sprecher mit. NGOs äußerten indes in einem Brief an Mikl-Leitner und Kanzler Faymann Kritik an der geplanten Asylrechtsnovelle.

Seit Wochen wandern Kosovaren in Scharen aus ihrem Land aus. Offizielle Schätzungen gibt es nicht, aber Medienberichten sprechen von mehr als 50.000 Auswanderern im Dezember und Jänner. In Österreich beantragten im Jänner allein 1.029 Kosovaren Asyl – im gesamten Vorjahr waren es nur rund 1.901 Menschen.

"Der Blitzbesuch meines kosovarischen Kollegens zeigt, dass wir gemeinsame Interessen haben. Nämlich die Massenauswanderung zu stoppen", sagte Mikl-Leitner laut einer Meldung des Innenministeriums. Für Österreich gilt der Kosovo bereits als "sicheres Herkunftsland", so dass Kosovaren kaum Chancen auf Asyl haben. Die Innenministerin will nun ein Schnellverfahren einführen, dass binnen 10 Tagen zu einem Asylbescheid führen soll.

Die von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) geplante Asylrechtsnovelle kommt bei führenden Hilfsorganisationen nur mäßig gut an. In einem gemeinsamen Schreiben von Amnesty, Caritas und Rotem Kreuz an die Ressortchefin sowie Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) wird vor allem jener Passus beklagt, wonach künftig das Ministerium selbst die Rechtsberatung für Flüchtlinge betreiben kann.

Für die NGOs ist "nicht nachvollziehbar", weshalb es einer ministeriumsnahen Einrichtung bedürfe, um der größeren Zahl an Anträgen Rechnung zu tragen. Vielmehr könnten jene Organisationen, die aktuell Rechtsberatung leisten (Volkshilfe, Diakonie, Verein Menschenrechte), die Beratung mit Personalaufstockungen weiterhin sicherstellen. Fest stehe, dass die geplante gesetzliche Bestimmung die Abschaffung der unabhängigen Flüchtlingsrechtsberatung ermögliche.

Gemäß der geltenden EU-Verfahrensrichtlinie sei darauf zu achten, "dass die Rechtsberatung und -vertretung nicht willkürlich eingeschränkt und der Antragsteller nicht an der effektiven Wahrung seiner Rechte gehindert wird". Die Richtlinie mache dabei einen Unterschied zwischen staatlichen Stellen, die allgemeine Informationen zum Verfahren geben können, und Rechtsberatern, betonen die NGOs.

Ebenfalls auf Ablehnung der Menschenrechtsorganisationen stößt eine Bestimmung, wonach erstinstanzlich gescheiterte Asylwerber leichter aus der Grundversorgung fallen sollen. Diese Maßnahme widerspreche der EU-Aufnahmerichtlinie, leiste Obdachlosigkeit Vorschub und führe lediglich zu einer Problemverschiebung.

Auch eher skeptisch sind Amnesty, Rotes Kreuz und Caritas bezüglich der geplanten Schnellverfahren unter anderem für Flüchtlinge aus so genannten sicheren Herkunftsstaaten. Zwar sei eine Beschleunigung der Verfahrung grundsätzlich im Sinne aller Asylsuchenden. Bedingung sei jedoch, dass die Verfahren trotzdem qualitätsvoll abgewickelt werden. Eine individuelle Prüfung im Einzelfall sei dabei unumgänglich. Die Maßgabe, bestimmte Verfahren schneller abschließen zu müssen als andere, berge hingegen die Gefahr, dass diese Fälle pauschal als nicht asylrelevant erachtet und daher weniger genau geprüft würden.

Verteiler: Austria Presse Argentur

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