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„Wer nicht ausspioniert werden will, sollte Facebook verlassen“

Was Facebook sieht, sieht potenziell auch die NSA. Das Safe-Harbour-Abkommen kann davor nicht schützen, gesteht nun ein Vertreter der EU-Kommission ein.

Vertreter der Kommission lässt in EuGH-Anhörung aufhorchen – "Safe Harbour" schützt nicht

Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geht seit Dienstag das Verfahren rund um eine Beschwerde des österreichischen Fehler, Gruppe existiert nicht! Überprüfen Sie Ihre Syntax! (ID: 2)Datenschutzaktivisten Max Schrems weiter. Dieser hatte sich angesichts der ersten Snowden-Enthüllungen im Juni 2013 wegen der Übermittlung der Daten europäischer Facebook-Nutzer an die

USA an den irischen Datenschutzbeauftragen gewandt – und war abgeblitzt. Und in ebendiesem Zusammenhang lässt nun der Anwalt Bernhard Schima als Vertreter der EU-Kommission mit ungewohnt offenen Worten aufhorchen, wie die "Irish Times" berichtet.

Klare Ansagen

Wer nicht von NSA und Co. ausspioniert werden wolle, "sollte sich überlegen, ob er nicht besser seinen Facebook-Account löscht". Und weiter: "So, wie Safe Harbour derzeit in den USA rechtlich verankert ist, gibt es keine Garantie dafür, dass grundlegende EU-Datenschutzrechte beachtet werden."

Widerspruch

Damit widerspricht der Vertreter der Kommission indirekt auch dem irischen Datenschutzbeauftragen. Dieser hatte nämlich die Beschwerde von Schrems abgelehnt, da die Daten europäischer Nutzer ohnehin durch Safe Harbour geschützt würden. Das Abkommen soll eigentlich sicherstellen, dass beim Transfer der Daten von EU-Bürgern ins Ausland die lokalen Datenschutzrechte gesichert sind. An die Effektivität dieser Klausel scheint nun aber nicht einmal der Vertreter der EU-Kommission zu glauben. Noch im Jahr 2000 hatte die EU-Kommission festgehalten, dass die USA ein "angemessenes Datenschutzniveau" bieten würden.

Möglichkeiten

Im Laufe der Anhörung widersprachen übrigens auch die Vertreter aus Österreich und Belgien der grundsätzlichen Herangehensweise des irischen Datenschutzbeauftragen. Die bloße Existenz des Safe-Harbour-Abkommens hindere nationale Datenschutzbehörden nicht daran, selbst aktiv zu werden, wenn sie Grundrechte verletzt sähen.

Ablauf

Was als konkrete Beschwerde gegen Facebook begonnen hat, könnte sich also nicht zuletzt zu einer Grundsatzentscheidung zur Beurteilung des Safe-Harbour-Abkommens auswachsen. Ein Urteil wird noch für das laufende Jahr erwartet, als nächster Schritt soll am 24. Juni das Gutachten des Generalanwalts des EuGH vorgelegt werden.

(apo, der Standard.at, 27.3.2015)

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