Samstag, April 27, 2024
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Neue Koalition in Berlin will Neutralitätsgesetz ändern – wenn Karlsruhe Kopftuchverbot kippt

Bei der Neuauflage ihrer Koalition in Berlin wollen SPD, Grüne und Linke das umstrittene Neutralitätsgesetz mit dem generellen Kopftuchverbot für Lehrerinnen gegebenenfalls anpassen. Das geht aus dem 149-seitigen Koalitionsvertrag hervor, den die Parteien am Montag vorstellten.„Die Koalition passt das Berliner Neutralitätsgesetz in Abhängigkeit von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an“, lautet der Koalitionsvertrag. Dies bestätigte auch die Spitzenkandidatin der Grünen, Bettina Jarasch, gegenüber dem „Migazin“-Portal am Dienstag.

Nach ihren Worten wird die neue rot-grün-rote Koalition das Gesetz entsprechend ändern, sollte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das generelle Kopftuchverbot für Angestellte bei Gericht, im Justizvollzug, bei der Polizei sowie für Lehrerinnen kippen. „Tut es das nicht, bleibt alles beim Alten“, fügte Jarasch hinzu. Die Grünen-Politikerin wies dabei auf den Beschluss des Gerichts in Karlsruhe von 2015 hin, wonach ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen mit der Verfassung nicht vereinbar und im Einzelfall zu betrachten sei.

Kontroverse um Neutralitätsgesetz

Seit seiner Verabschiedung im Jahr 2005 sorgte das Neutralitätsgesetz immer wieder für kontroverse Debatten auch innerhalb der früheren Berliner rot-rot-grünen Koalition. Die Sozialdemokraten halten seit Jahren daran fest, während die Grünen es wegen der Diskriminierung muslimischer Frauen abschaffen wollen.

Im September 2020 hatte sich die Situation erneut zugespitzt, als das Bundesarbeitsgericht ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen im Unterricht für unzulässig erklärte. Somit wies das Gericht die Revision des Landes Berlin gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts ab und sprach einer Lehrerin Entschädigung zu.

Darauf rief die Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) jedoch erneut das Bundesverfassungsgericht an. Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) legte das Urteil im Alleingang so aus, dass nun auch Rechtsreferendarinnen bei der Ausbildung das Kopftuch tragen dürfen.

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