Böhmermann geht aufs Ganze: Verfassungsbeschwerde wegen Erdogan-Schmähgedicht

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© CC BY 2.0 / Marco Verch / Jan Böhmermann grabbing the platform at his performance at the Bits and Pretzels Festival 2018

TV-Satiriker Jan Böhmermann zieht im Rechtsstreit um sein Schähgedicht auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan alle Register. Nach der Zurückweisung seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch den Bundesgerichtshof wird sich nun das Bundesverfassungsgericht mit der Sache befassen.

Was darf Kunst und wo sind ihre Grenzen? Das sind die grundlegenden Fragen im Streit um das Schmähgedicht auf den türkischen Präsidenten Erdogan, das der deutsche TV-Satiriker Jan Böhmermann im März 2016 in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vortrug. Darin brachte Böhmermann den Politiker unter anderem mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung. Das mag geschmacklos und unangebracht sein – aber auch verboten?

Ja, urteilten die Gerichte, denn bestimmte Textpassagen würden die „personale Würde“ des türkischen Präsidenten verletzen. Zuletzt entschied das Hanseatische Oberlandesgericht im Mai 2018, dass Teile des Gedichts verboten bleiben. Der Forderung Erdogans, das Gedicht komplett zu verbieten, entsprach es jedoch nicht.

Jan Böhmermann will sich mit dem Teil-Verbot nicht abfinden. Sein Anwalt Christian Schertz hatte immer wieder gesagt, notfalls werde man vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Wie ein Sprecher des Gerichts bestätigte, ist eine entsprechende Klage im August in Karlsruhe eingegangen.  Der für Grundrechte zuständige Erste Senat wird sich mit Böhmermanns Klage befassen.

Das Schmähgedicht sei keine „Herabwürdigung des Herrn Erdogan als Person“, betont Rechtsanwalt Schertz, sondern die „künstlerisch-kritische Auseinandersetzung mit den Grenzen von Satire“. Dies hätten die Gerichte bisher verkannt.

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