Sonntag, April 28, 2024
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EU verlängert Sanktionen für angebliche Menschenrechtsverletzungen – Russland und China betroffen

Die EU hat ihre Sanktionen gegen China wegen Unterdrückung der muslimischen Minderheit der Uiguren in der Region Xinjiang um ein Jahr verlängert. Dies teilte der Rat der Mitgliedstaaten am Montag in Brüssel mit.Für ein weiteres Jahr, bis zum 8. Dezember 2022, sollen EU-Sanktionen auch für hochrangige Beamte aus Russland, Libyen, Sudan und Nordkorea gelten. „Der heutige Beschluss bestätigt die Zusage der EU, Menschenrechtsverletzungen überall dort anzuprangern, wo sie auftreten“, hieß es.Die im vergangen Frühjahr verhängten EU-Sanktionen gegen Verantwortliche aus China haben zu diplomatischen Spannungen zwischen der Europäischen Union und Peking geführt. Als Reaktion erließ die chinesische Regierung Gegensanktionen gegen europäische Politiker, Experten und Institutionen.Die EU-Sanktionen sehen vor, dass sämtliche Vermögenswerte der betroffenen natürlichen oder juristischen Personen eingefroren werden. Außerdem dürfen ihnen kein Geld oder wirtschaftliche Ressourcen mehr zur Verfügung gestellt werden. Die Einreise in die EU ist ihnen ebenfalls verboten. Betroffen sind das Büro für öffentliche Sicherheit von Xinjiang sowie Vertreter des Parteikomitees des Uigurischen Autonomen Gebiets Xinjiang.

Alle Betroffenen sind nach Auffassung der EU für die massenhafte willkürliche Internierung und erniedrigende Behandlung von Uiguren und Angehörigen anderer muslimischer Minderheiten sowie systematische Verstöße gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit verantwortlich. Menschenrechtsgruppen schätzen, dass Hunderttausende Uiguren, Kasachen, Hui oder Mitglieder anderer Minoritäten in Xinjiang in Umerziehungslager gesteckt worden sind. China weist die Vorwürfe zurück und spricht von Fortbildungszentren.

In Russland gelten die EU-Strafmaßnahmen für insgesamt 14 Personen, darunter der Ex-Direktor der Gefängnisverwaltung Alexander Kalaschnikow, der Chef des zentralen Ermittlungskomitees Alexander Bastrykin, Generalstaatsanwalt Igor Krasnow sowie der Befehlshaber der Nationalgarde, Viktor Solotow. Betroffen sind auch vier juristische Personen.

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