Mittwoch, Mai 1, 2024
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„Hängt die Grünen“: Plakate rechtsextremer Partei dürfen bleiben – Gericht

Die rechtsextreme Partei „III. Weg“ darf ihre Plakate mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ weiter aufhängen. Sie soll jedoch einen Abstand von mindestens 100 Metern zu den Plakaten der Grünen halten. Das hat am Montag das Verwaltungsgericht Chemnitz entschieden.Wie das Verwaltungsgericht am Dienstag mitteilte, hat es dem Eilantrag der Partei „III. Weg“ gegen die Beseitigungsanordnung der Stadt Zwickau entsprochen. Die Wahlplakate mit dem Aufdruck „Hängt die Grünen“ und dem in kleineren Buchstaben beigefügten Satz „Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt“ dürfen nun der Gerichtsentscheidung zufolge in einem Abstand von mindestens 100 Metern von den Wahlplakaten der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ aufgehängt werden.Die Stadt Zwickau hatte am vergangenen Mittwoch angeordnet, dass die Partei ihre Wahlplakate innerhalb von maximal drei Tagen abnehmen soll. Begründet wurde das mit einem „Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und gegen den Anstand und die Würde des Menschen“. Gegen die Anordnung stellte „III. Weg“ einen Eilantrag.Der stellvertretende Pressesprecher des Gerichts in Chemnitz erwiderte, dass „derzeit offen sei, ob die strengen Voraussetzungen für einen solchen Eingriff in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit vorliegen.“

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl „III. Weg“ als auch die Stadt Zwickau könnten noch dagegen vorgehen, sagte der Gerichtssprecher.Die Stadt Zwickau will nun beim Oberverwaltungsgericht Bautzen bis Donnerstag Beschwerde einlegen, denn sie „hält diese Entscheidung für falsch“. Sie wolle eine Entfernung der Plakate aus dem öffentlichen Raum erreichen.

Oberbürgermeisterin Constance Arndt erklärte dazu: „Inhaltlich macht es für uns keinen Unterschied, ob die Plakate hier oder 100 Meter weiter hängen. Die Aufforderung, die Grünen zu hängen, ist und bleibt vollkommen indiskutabel, undemokratisch und unverantwortlich!“

Parteien kritisieren die Entscheidung

Auf den Gerichtsbeschluss hat der Grünen-Landesverband reagiert: „Die Chemnitzer Gerichtsentscheidung irritiert und überrascht uns sehr“, erklärte die Landesvorstandssprecherin Christin Furtenbacher.

„Das Chemnitzer Verwaltungsgericht hingegen (im Gegensatz zu Münchner und sächsischer Staatsanwaltschaft – Anm.d.Red.) vertritt den Standpunkt, dass bei der Parole ‚Hängt die Grünen‘ die Meinungsfreiheit höher zu gewichten ist als eine mögliche Gefahr, die durch den Mordaufruf entsteht – wenn sie 100m entfernt von BÜNDNISGRÜNEN Plakaten hängt.“„Ein Mordaufruf gegen über 3.300 sächsische Mitglieder einer demokratischen Partei, Sympathisierende und Unterstützende hat nichts im öffentlichen Raum zu suchen“, so Furtenbacher weiter. Die Grünen riefen zu einer Plakatieraktion in Zwickau auf. Ziel sei dabei, es dem „III. Weg“ unmöglich zu machen, den 100-Meter-Abstand zu Plakaten der Grünen einzuhalten.Die Linken-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann kritisierte den Gerichtsbeschluss scharf: „Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass der Slogan ‚Hängt die Grünen‘, der durchaus als Mordaufruf verstanden werden kann, vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit abgedeckt sein könnte.“

„Botschaft verfälscht dargestellt“

Zuvor hatte die Partei „III. Weg“ erklärt, was unter den Worten „Hängt die Grünen“ verstanden werden sollte. Die grüne Farbe sei die Hauptfarbe der Partei, und „auch innerhalb des politisch rechten Lagers“ werde sie als „die Grünen“ oder „Grünhemden“ bezeichnet, steht in der am Samstag veröffentlichten Mitteilung. Viele Menschen hätten der Partei zufolge nur die ersten drei Wörter des Slogans gelesen und „die Botschaft damit verfälscht dargestellt“. In diesem Fall seien mit „den Grünen“ selbst die eigenen Plakate des „III. Wegs“ gemeint, die „umso mehr gehängt werden müssen, da unsere Partei nicht nur besonders von linksextrem motivierten Zerstörungswahn betroffen ist“.„III. Weg“ wies auch darauf hin, dass selbst Bündnis 90/Die Grünen in der Vergangenheit Plakate mit demselben Aufruf in Brandenburg aufgehängt hätten, und sprach von „linker Doppelmoral“.

„Hängt die Grünen“-Plakate

Plakate mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ und dem Aufruf „Wählt deutsch!“ waren in der Nacht zum 8. September in den Städten Zwickau, Plauen, Auerbach und Werdau aufgehängt worden. Die Behörden hatten auf den Vorfall verschieden reagiert. Während die bayerische Polizei beschlossen hatte, die Plakate zu entfernen und eine Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten festzustellen, hatten die sächsischen Behörden nichts Rechtswidriges in dem Slogan finden können.

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