Sonntag, Mai 5, 2024
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Nach Urteil zu EU-Recht: Von der Leyen droht Polen mit neuen Verfahren

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat Polen wegen des Infragestellens des EU-Rechts schwere Sanktionen angedroht.Die EU-Kommission prüft derzeit sorgfältig das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts, das das EU-Recht in Frage stellt. „Aber ich kann Ihnen schon heute sagen, dass ich sehr besorgt bin“, so die Kommissionschefin vor dem Europaparlament in Straßburg am Dienstag.

Sie betonte, das Urteil sei eine „direkte Herausforderung für die Einheit der europäischen Rechtsordnung“. Dieses stelle die Grundlagen der EU in Frage, so von der Leyen, darunter gleiche Rechte, Rechtssicherheit sowie gegenseitiges Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten.

„Dies ist das erste Mal, dass das Gericht eines Mitgliedstaates feststellt, dass EU-Verträge mit der nationalen Verfassung nicht kompatibel sind“, unterstrich die Politikerin und fand, dass diese Rechtsprechung schwerwiegende Folgen für die polnische Bevölkerung haben soll.„Das Urteil untergräbt den Schutz der richterlichen Unabhängigkeit“, sodass auch die Rechte der Bürger auf dem Spiel ständen.„Es ist die Pflicht meiner Kommission, das Leben der EU-Bürger zu schützen, wo immer sie in unserer Union leben“, fuhr von der Leyen fort. Deshalb solle die Kommission nun handeln. Sie wies zudem darauf hin, dass sich alle 27 Mitgliedstaaten als Teil dieser Union dazu verpflichtet hätten, die Werte der Demokratie, Freiheit, Gleichheit und Achtung der Menschenrechte zu verteidigen.„Wir können und wir werden es nicht zulassen, dass unsere gemeinsamen Werte aufs Spiel gesetzt werden“, so die Kommissionspräsidentin.Konkret nannte von der Leyen drei Optionen, die der Kommission aktuell zur Verfügung stehen. In erster Linie gehe es um eine rechtliche Anfechtung des Urteils des polnischen Verfassungsgerichts. Zweitens könnte auch der an die Rechtsstaatlichkeit geknüpfte Konditionalitätsmechanismus zum Einsatz kommen.

Laut der Kommissionschefin muss sich die polnische Regierung darauf einigen, wie sie die EU-Gelder angesichts der Entscheidung des Gerichts schützen wolle. „Denn in den kommenden Jahren werden wir mit einem mehrjährigen Haushalt und dem EU-Konjunkturprogramm der nächsten Generation 2100 Milliarden Euro investieren“, so von der Leyen. Drittens könnte die EU vom sogenannten Artikel-7-Verfahren Gebrauch machen, das eventuell zu einem Entzug der polnischen Stimmrechte bei EU-Entscheidungen führen könnte.Anfang Oktober hatte das polnische Verfassungsgericht beschlossen, dass Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar sind. Dies stellt einen Eckpfeiler der europäischen Rechtsgemeinschaft in Frage. Die EU-Kommission geht davon aus, dass EU-Recht grundsätzlich Vorrang vor nationalem Recht hat.

Anfang 2020 ist der EU-Rechtsstaatsmechanismus in Kraft getreten. Dieser ermöglicht eine Kürzung der Mittel aus dem gemeinsamen EU-Haushalt, sollte Missbrauch des Geldes in Zusammenhang mit Verstößen gegen den Rechtsstaat in einem EU-Land drohen. Die Regierungen in Polen und Ungarn befürchten, dass das neue Verfahren vor allem gegen sie eingesetzt werden soll. Sie haben deshalb Klage gegen die Verordnung beim EuGH eingereicht – das Verfahren läuft noch.

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