Donnerstag, Mai 2, 2024
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Sonneborns „Partei“ zieht gegen Stadt Erfurt vor Gericht

Satire oder Beleidigung? Das Bürgeramt in Erfurt nimmt Anstoß an einem Wahlplakat der Partei „Die Partei“ und hängt es ab. Die Wahlkämpfer wiederum verklagen die Stadt.

Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Partei) des Parteivorsitzenden Martin Sonneborn ist bekannt für mitunter auch provokante Auftritte und Wahlwerbungen.

Der Stadt Erfurt ging nun ein Wahlplakat zu weit. Wie die „Thüringer-Allgemeine“ (TA) berichtet, hatte das Erfurter Bürgeramt zu Monatsbeginn Anstoß an einem Partei-Wahlplakat mit der Aufschrift „Wahlvolk aufgepasst: Mohring will mit Höcke bumsen“ genommen. Das Plakat erfülle den Tatbestand der Beleidigung nach Paragraf 185. Mike Mohring ist Vorsitzender der CDU Thüringen und Spitzenkandidat seiner Partei, Björn Höcke das Pendant von der AfD.

Plakate wurden abgehängt

Eggs Gildo, Landesvorsitzender von „Die Partei“, sei in einem Bescheid aufgefordert worden, die Plakate binnen zwei Tagen abzuhängen. Als dem nicht nachgekommen wurde, wurde das Bürgeramt selbst tätig. Kostenpunkt pro abgehängtem Plakat 35 Euro, zahlbar durch die Partei.

Laut TA sieht Eggs Gildo in dem Plakat eine „ganz klare politische Meinungsäußerung“. Natürlich bewege sich die Aussage des Plakates, wie für die Partei generell üblich, „in einem Grenzbereich“. Dennoch: „Inhaltlich hat das Ordnungsamt darüber nicht zu entscheiden und Interpretationen haben hier keinen Platz“.

Keine strafrechtliche Relevanz

Er ist überzeugt, dass die Aussage strafrechtlich keine Relevanz habe. Dass ein Amt aus Sicht der Partei „von sich aus derart in den Wahlkampf eingreife“ und damit Grundlagen des Wahlrechts verletze, sei „nicht normal“, so Gildo gegenüber der TA. Erfurt sei die einzige Stadt in Thüringen, in der Plakate der Partei amtlich abgehängt worden seien – keine andere Gemeindeverwaltung im Land habe sich bislang daran gestört.

„Schriftliche Entschuldigung“ blieb aus

Eggs Gildo und Max Aschenbach, der Generalsekretär von „Die Partei“ Sachsen, hatten dem Bürgeramt in einem gemeinsamen Schreiben geantwortet. Darin heißt es:

„Um Ihnen die Blamage einer öffentlichen, gerichtlichen Auseinandersetzung zu ersparen, räumen wir Ihnen hiermit eine Frist von zwei Tagen ein, um den Bescheid aufzuheben“.

Dem ist das Amt nicht nachgekommen, auch die von der Partei geforderte „schriftliche Entschuldigung“ blieb aus.

Seitens der Stadt Erfurt war am Mittwoch niemand zu einer Stellungnahme bereit: Eine Anfrage der TA blieb unbeantwortet.

Quelle!:

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