Montag, April 29, 2024
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Vorgehen gegen Schoa-Verharmlosung in Berlin: Polizei darf beim Tragen von gelben Sternen eingreifen

Die Polizisten in Berlin dürfen nun bei Corona-Demos eingreifen, wenn die von den Nazis als Zwangskennzeichen eingeführten gelben Judensterne an der Kleidung der Teilnehmer getragen werden, was als Verharmlosung des Schoas gesehen werden.Über die entsprechende Handlungsanweisung des Antisemitismusbeauftragten der Polizei berichtet der „Tagesspiegel“.Einige Corona-Gegner sehen sich in ihrer Konfrontation mit dem Staat mit den Opfern des Holocausts gleichgestellt und stecken daher gelbe Sterne mit der Inschrift „ungeimpft“ an die Brust, die dem in den NS-Zeiten eingeführten „Judenstern“ ähneln. Die Polizeibeamten in Berlin dürfen jetzt aber einschreiten, wenn sie bei Corona-Demonstranten solche Symbole bemerken.„Beim Verwenden adaptierter ,Judensterne‘ bei Versammlungen ist nunmehr grundsätzlich von einer Störung des öffentlichen Friedens (…) auszugehen“, zitiert der „Tagesspiegel“ aus dem Schreiben, das im Intranet der Behörde am Montag veröffentlicht wurde.

Zu unterbinden sei das Zeigen dieser Zeichen bei Demonstrationen und in der Öffentlichkeit „grundsätzlich gefahrenabwehrend zur Verhinderung der Fortsetzung“, hieß es. Noch vor Beginn von Versammlungen können Beschränkungen erlassen und das Tragen (dieser Zeichen – Anm. d. Red.) untersagt werden. Ein entsprechender Einsatz sei für die Beweislage umfassend zu dokumentieren. Auf in der Öffentlichkeit getragene blau-weiße Davidsterne treffe die interne Anweisung der Polizei nicht zu.

Hinter der Anweisung steckt das im Oktober rechtskräftig gewordene Urteil des Amtsgerichts Tiergarten, wonach ein 56-Jähriger für einen Facebook-Beitrag mit einem gelben Stern mit der Aufschrift „ungeimpft“ und der Überschrift „Die Jagd auf Menschen kann nun wieder beginnen“ wegen Volksverhetzung verurteilt wurde.Der Generalstaatsanwaltschaft zufolge vergleicht das Symbol Nichtgeimpfte mit den verfolgten Juden in der Zeit des Nationalsozialismus. Dieses „in der Querdenkerszene“ verbreitete Symbol verharmlose den Holocaust und sei strafbar, hieß es. Die Senatsinnenverwaltung erteilte kurz vor Weihnachten auch eine Weisung.

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