Gutmenschen, die sich freiwillig als Bürgen für sogenannte Flüchtlinge verpflichtet haben, kommen nun doch ohne finanzielle Einbußen davon. Die Bundesagentur Nürnberg wies die kommunalen Jobcenter in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz an, von einer „Heranziehung der Bürgen abzusehen“.
Die meisten der sogenannten Flüchtlingsbürgen sollen von staatlichen Rückforderungen von Sozialleistungen verschont bleiben. Das entschied jetzt laut evangelisch.de die Bundesagentur in Nürnberg. Die Verpflichtungserklärungen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz sind demnach durchweg obsolet.
Auch Bürgen, die ihre Erklärung auf einem bundeseinheitlich verwendeten Formular abgegeben hatten, das eine Haftung „bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck“ vorsah, brauchen sich jetzt nicht mehr vor finanziellen Forderungen zu fürchten. Ruhig schlafen können nun Gutmenschen, die bereitwillig ihre Bürgschaft abgaben, obwohl sie „finanziell nicht ausreichend leistungsfähig“ waren. Die Weisung der Bundesagentur sei in Abstimmung mit dem Bundesarbeitsministerium, dem Finanzministerium und dem Innenministerium erlassen worden, heißt es. (MS)
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