Freitag, April 26, 2024
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Asylrecht für Klimaflüchtlinge kann machbar werden – UN-Menschenrechtsausschuss

Der UN-Menschenrechtsausschuss hat am Dienstag laut dpa eine „historische“ Entscheidung darüber getroffen, dass man Klimaflüchtlingen das Recht auf Asyl nicht verweigert dürfe.

Begründet werde diese Entscheidung damit, dass ohne „robuste“ nationale und internationale Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels Menschen einer Verletzung der Menschenrechte ausgesetzt werden könnten.

„Dieser Beschluss etabliert neue Standards, die den Erfolg in Fällen künftiger Asylgesuche, die sich auf Folgen des Klimawandels beziehen, leichter machen können“, sagte einer der Ausschussexperten, Yuval Shany.

Den Anstoß für diesen Beschluss brachte die Klage von Ioane Teitiota, einem Mann aus South Tarawa, einer Stadt des pazifischen Inselstaates Kiribati, der gegen die Ausweisung seiner Familie 2015 aus Neuseeland Beschwerde eingelegt habe. Diese sei von dem Ausschuss zuerst abgelehnt worden, obwohl Klimafragen bei Asylverfahren eine Rolle spielen können.

Der Ausschuss stellte aber fest, dass Länder Asylsuchende nicht deportieren dürften, wenn die klimabedingte Lage in ihrer Heimat ihr Recht auf Leben bedrohe, berichtete das UN-Menschenrechtsbüro.

Die Diskussion über ein Asylrecht auch für Klimaflüchtlinge wird bereits von mehreren Politikern angeschoben. Die Grünen sehen die Gefahr, dass zum Beispiel Inselstaaten im Pazifik ganz verschwinden könnten. Nach Einschätzungen der Weltbank wird es bis 2050 allein aus Afrika, Südasien und Südamerika 140 Millionen Klima-Flüchtlinge geben.

Der Ausschuss überwacht die Einhaltung des „Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte“ durch 172 Länder, die ihn unterzeichnet haben. Davon erkennen 116 Staaten das Recht Einzelner auf Beschwerden bei Verstößen an, darunter Neuseeland und Deutschland. Sie sind verpflichtet, sich an die Vorgaben des Ausschusses zu halten.

aa/sb/dpa

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