Samstag, April 20, 2024
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Berliner Finanzbeamter betrügt – und darf seinen Job trotzdem behalten

Ein Finanzbeamter wurde am Mittwoch vom Amtsgericht Tiergarten für schuldig befunden, über viele Jahre hinweg über 60.000 Euro aus der Vereinskasse einer Nothilfe-Organisation illegal entwendet zu haben. „Es war ein schöner Zuverdienst, aber bin nicht stolz darauf“, zitiert eine Berliner Zeitung den Beschuldigten. Nicht der erste Fall dieser Art.

Vor dem Amtsgericht Tiergarten musste sich am Mittwoch der Berliner Steuerfachwirt Klaus H. in der Hauptstadt verantworten. Er sei angeklagt, berichtete die Berliner Zeitung „B. Z.“ am Donnerstag.

„Hoch geachtet, hoch bezahlt. Krisenfester Beamter auf Lebenszeit. Pingelig bei anderen, nur bei sich selber nicht: 62.000 Euro veruntreute er als ehrenamtlicher Geschäftsführer der ‚Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft‘ (DLRG) Steglitz-Zehlendorf, griff 98 Mal in die Kasse.“

Die DLRG, die der Finanzbeamte H. nun betrogen haben soll, ist eine gemeinnützige Nothilfe-Organisation, die vor allem im Bereich der Wasserrettung tätig ist. Sie rettet beispielsweise ertrinkende Menschen. Aber auch im Katastrophenschutz ist die bundesweit aktive DLRG tätig, die allein in Berlin etliche Ortsgruppen unterhält.

Grund für Betrug: „Viele Schulden nach der Scheidung“

Das Gericht kam zu dem Urteil, den Beschuldigten mit elf Monaten Haft zu bestrafen – ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem müsse er die veruntreute Summe in monatlichen Raten zurückzahlen.

H. sei „nicht stolz“ auf seine Taten, wie die Zeitung schreibt. Kurios: „Alle Taten von 2012/13 sind bereits verjährt“. Angeklagt werde er nur wegen gewerbsmäßiger Untreue im Zeitraum Januar 2014 bis November 2017.

„Als eine Geschäftsprüfung anstand, offenbarte der Finanzbeamte seine Straftaten. Im Schnitt brachte ihm das 1300 Euro zusätzlich im Monat ein.“ Er habe „so viele Schulden nach der Scheidung“ angehäuft, so der jammernde Angeklagte.

„Die würden richtig baden gehen, wenn ich auspacke …“

Das unterschlagene Geld „wanderte in seine Taschen“. Darunter Kursgebühren von ‚Seepferdchen‘-Kinder, die schwimmen lernen oder Gebühren von Rettungsschwimmern, die an DLRG-Kursen teilnahmen.

„Die DLRG merkte nichts davon?“, fragte die zuständige Richterin am Amtsgericht Tiergarten den angeklagten Finanzbeamten. Dieser bejahte das daraufhin: „Ich war seit 1969 dabei. Die würden richtig baden gehen, würde ich hier alles erzählen.“ Ab einem Jahr Haftstrafe würde der kriminelle Beamte automatisch seine Position verlieren und aus dem Dienst fliegen – sowie auch seine Pension verlieren. Damit sei keinem gedient, meinte die Richterin – und setzte daraufhin das Strafmaß auf elf Monate Bewährung aus.

Monatlich muss der betrügerische Beamte nun 500 Euro an die geschädigte Organisation zurückzahlen.

Weitere Fälle: „Über Jahre hinweg Geld von Privat-Konten abgezweigt“

Finanzbeamte, die sich durch kriminelle Praktiken bereichern, sorgen immer wieder für Schlagzeilen. So berichtete die „Südwest Presse“ im März über einen Fall in Villingen-Schwenningen. Dort soll ein Finanzbeamter, der gleichzeitig auch im Immobiliengeschäft tätig war, über 300 Familien um Geld betrogen haben. Der Schaden liege bei 600.000 Euro. „Über Jahre hinweg hatte der Hausverwalter (der auch Beamter im Finanzamt war, Anm. d. Red.)  Geld von den Konten der Wohnungseigentümer abgezweigt. Unter anderem auch von einem Konto, über das die Zahlungen für die Versorgung mit Warm- und Kaltwasser der Wohnanlage abgewickelt wurden.”

Ebenso im März wurde ein weiterer Fall in Hessen bekannt. „Ein 50-jähriger Mitarbeiter des Finanzamts muss sich nun vor dem Landgericht Kassel verantworten“, meldete damals die „Hessische/Niedersächsische Allgemeine“ (HNA). Der Vorwurf: „Steuerhinterziehung in 171 Fällen und Bestechlichkeit in 46 Fällen. (…) Das Finanzzentrum in Kassel: Ein Mitarbeiter (…) soll in 171 Fällen zwischen 2005 und 2013 Steuern hinterzogen haben und soll die Steuererklärungen von Bekannten so manipuliert haben, dass sie weniger Abgaben zahlen mussten.“

Über das Strafmaß und Urteil berichtete Ende Juni die Nachrichtenagentur „DPA“ unter Berufung auf Sprecher des zuständigen Landgerichts. Der Angeklagte sei zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. „Der 50-Jährige hatte jahrelang fremde Steuererklärungen mit falschen Angaben abgezeichnet, manipuliert oder sogar selbst erstellt.“ Gegen das Urteil könne Revision eingelegt werden.

Quelle!:

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