Freitag, Mai 3, 2024
StartZARONEWS PresseAgenturBöhmermann scheitert vor Gericht: Sein „Schmähgedicht“ gegen Erdogan bleibt verboten

Böhmermann scheitert vor Gericht: Sein „Schmähgedicht“ gegen Erdogan bleibt verboten

TV-Satiriker Jan Böhmermann darf einen Großteil seines Schmähgedichtes gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan nicht wiederholen. Das Verbot hat nach übereinstimmenden Medienberichten der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bekräftigt.

Der BGH soll demnach in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss eine Beschwerde Böhmermanns gegen die Nichtzulassung der Revision abgelehnt haben.

Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg vom Mai vergangenen Jahres ist somit rechtskräftig. Damals hatten die Richter entschieden, dass bestimmte Erdogan verunglimpfende Passagen (insgesamt 18 von 24 Versen des Gedichts) rechtswidrig seien und daher nicht vorgetragen werden dürften.

Böhmermann hatte 2016 mit der satirischen „Schmähkritik” Erdogans  in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ einen diplomatischen Eklat im Verhältnis zur Türkei ausgelöst. In dem Gedicht, das er in der Show vorgelesen hatte, wurde der türkische Staatschef unter anderem mit sexuellen Handlungen wie Pädophilie und Sodomie in Verbindung gebracht. Erdogan selbst hatte Böhmermann wegen Beleidigung verklagt, war aber mit seinem Antrag auf ein komplettes Verbot des Gedichts gescheitert.

jeg/ae

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