StartPolitikEuropaBundestag beschließt Gesetz gegen Hass im Netz: Opposition äußert Bedenken

Bundestag beschließt Gesetz gegen Hass im Netz: Opposition äußert Bedenken

Wer im Internet und sozialen Medien hetzt und Menschen bedroht, muss künftig mit deutlich härteren Strafen rechnen. Bereits die Androhung von Körperverletzungen und sexuellen Übergriffen gilt nach einem Beschluss des Bundestags vom Donnerstag künftig als Straftat – wie bisher nur bei Morddrohungen.

„Wer hetzt und droht, muss mit Anklagen und Verurteilungen rechnen“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Donnerstag, nach der halbstündigen Debatte über die von CDU/CSU und SPD sowie der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe zur „Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“. Nur die Koalitionsfraktionen (SPD und CDU/CSU) votierten für das Gesetzesvorhaben. Die AfD- und die Linksfraktion stimmten dagegen, FDP und Grüne enthielten sich. Somit hat der Bundestag den Gesetzentwurf auf Empfehlung des Rechtsausschusses angenommen.

Soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter müssen damit künftig bestimmte Posts nicht nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden. Um die Täter schnell zu identifizieren, müssen sie auch IP-Adressen weitergeben. Das soll den Behörden laut Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) helfen, die Urheber von Hasskommentaren im Netz schnell zu finden und strafrechtlich zu verfolgen. Entsprechenden Tätern drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.

Die Opposition hat Bedenken gegen das beschlossene Gesetz gegen Hass und Hetze im Internet geäußert. Es sei gut, dass es dieses Gesetz gibt und die vorgesehene Meldepflicht sei gut, aber „dass massenhaft Benutzerdaten, ohne vorherige rechtliche Prüfung (…) ans BKA gehen und da erstmal bleiben (…), das ist nicht in Ordnung“, sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast in der Debatte im Bundestag. Deswegen habe ihre Fraktion einen Änderungsantrag gestellt.

Auch der Linken-Abgeordnete Niema Movassat kritisierte: „Das ist eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür.“ Durch die vorgesehene Herausgabe der IP-Adressen würden massenhaft Daten an das BKA weitergeleitet – „und zwar immer schon dann, wenn eventuell eine Straftat vorliegt“. Die Netzwerke würden kaum genau juristisch prüfen, was eine Straftat ist und was nicht. Der FDP-Abgeordnete Benjamin Strasser kritisierte die aus seiner Sicht „rechtsstaatlich höchst bedenkliche“ Herausgabepflicht von Passwörtern von Telemedienanbietern: „Das lehnen wir ab.“

Die AfD hingegen sieht die Meinungsfreiheit durch das Gesetz massiv bedroht, wie der Abgeordnete Stephan Brandner sagte. „Durch Begriffe wie Hasskriminalität oder Hassrede wird die Grenze der Meinungsfreiheit bewusst verwischt.“ Bürger bekämen Angst, sich zu äußern. Die Union widersprach: Es werde keine Meinung unterdrückt, sondern Meinungsfreiheit im Netz geschützt.

pal/dpa

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