StartZARONEWS PresseAgenturBußgeld für verweigerten Moscheebesuch: Anwalt will Fall neu aufrollen

Bußgeld für verweigerten Moscheebesuch: Anwalt will Fall neu aufrollen

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hatte eine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichtes abgelehnt. Die Eltern, die ihren Sohn einen Moscheebesuch während eines Schulausfluges verwehrten, müssen 50 Euro bezahlen. Jedoch wird der Fall möglicherweise nun doch noch einmal vor Gericht kommen.

Der Fall eines Ehepaars aus Rendsburg, das ihrem Sohn einen Moscheebesuch im Schulunterricht verwehrte, muss möglicherweise neu verhandelt werden. Das teilte der Rechtsanwalt des Vaters, Alexander Heumann dem Nachrichtenmagazin idea mit. Als Grund gab er an, dass eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft nicht an ihn als Verteidiger weitergeleitet worden sei. Erst nach einer telefonischen Nachfrage habe er die Stellungnahme erhalten, so der Anwalt. Da habe das Gericht bereits das Urteil gefällt. Der Verteidiger rügte deshalb „die Verletzung rechtlichen Gehörs“ und beantragte, den Beschluss des Gerichts aufzuheben.

Der Schüler der 7. Klasse des Kronwerk Gymnasiums in Rendsburg, damals 13 Jahre alt, sollte 2016 im Rahmen einer Exkursion im Fach Erdkunde ein islamisches Kulturzentrum und eine Moschee besuchen. Die konfessionslosen Eltern weigerten sich aus Überzeugungsgründen, ihr Kind der islamistischen Einflusssphäre auszusetzen. Zumal die Moschee von der radikalislamischen Milli-Görüs-Bewegung unterhalten wird. Die Schule setzte juristische Hebel in Bewegung, die schließlich zu einer Geldstrafe von 300 Euro führten – wegen „Schule schwänzen“. (SB)

@jouwatch

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