Dresden – Sie haben ihre Opfer von hinten abgeschlachtet. Die hinterhältigen Messerstecher von Chemnitz, denen Daniel H. zum Opfer fiel. Besonders perfide: Der einzige überlebende direkte Zeuge, der Deutschrusse Dimitri M. wurde dabei durch einen Stich in den Rücken so schwer verletzt, dass er sich nicht an den oder die Täter erinnern kann. Dies berichtet der Focus zum Prozessauftakt im Oberlandesgericht Dresden. Dies ist scheinbar auch dem Hauptverdächtigen Alaa S. bekannt und er betritt selbstsicher den Gerichtssaal. Bestens unterstützt von zwei Anwälten. Der Pflichtverteidiger zerreißt die Anklageschrift in der Luft und die Wahlverteidigerin rückt das Gericht in die Nähe eines Nazitribunals und verlangt von den Berufsrichtern und Schöffen einen Gesinnungstest. Selbst eine Kondolenzbekundung macht einen Juristen schon verdächtig und damit „befangen“. Während draußen eine Freundesclique von Alaa S. trotz des angerichteten Blutbades auf einen Freispruch hofft.
„Unser Mandant ist unschuldig“, verkündet Pflichtverteidiger Frank Wilhelm Drücke laut Focus in einer umfangreichen Erklärung und holt dreist zum Rundumschlag gegen das Gericht aus, von dem er eine Einstellung des Verfahrens fordert. Drücke behauptet dreist, die Anklageschrift lese sich wie ein „Klischee fehlgegangener Flüchtlingspolitik“ und kritisierte: „An sorgfältiger Aufklärung wurde gespart.“ Schließlich schwingt er unbeeindruckt der Opfer ohne Rücksicht auf die anwesende Mutter des Opfers auch noch die Nazikeule und erklärt geschmacklos das Verfahren verkomme zur „Verstetigungs-Maschinerie von Vorurteilen“ gegenüber Asylbewerbern.
Besonders für die Mutter ein Schlag ins Gesicht, denn diese hatte erst vor kurzem erklärt, dass sie sich von jeglicher Instrumentalisierung distanziere und nie irgendwelche Vorurteile gegenüber Flüchtlingen gehegt habe. (jouwatch berichtete) Weiter heißt es zur Anklageschrift, „der dort geschilderte Tathergang sei „physiologisch abenteuerlich und lebensfern“. So fehlten zum Beispiel DNA-Spuren seines Mandanten. Fazit laut Focus: “Tatort, Tatzeit, Motiv bleiben unklar und gestaltlos!“ Deshalb sei die Anklage „mangelhaft und unwirksam“.
Zu einem noch größeren Rundumschlag holt die aus München angereiste Wahlverteidigerin Ricarda Lang aus. Sie wirft dem Gericht Befangenheit vor und verliest einen langen Antrag, in dem sie einen Gesinnungstest für die Richter und Schöffen fordert. Da tauchen Fragen wie diese auf: „Wie ist Ihre Einstellung zu Flüchtlingen? Haben Sie an einer Demonstration von Pegida teilgenommen? Sind Sie Mitglied oder Sympathisant der AfD? Sind Sie bekannt mit Neonazis?“
Weitere Fragen aus dem Katalog: „Haben Sie nach dem 26. August 2018 an Kundgebungen oder Demonstrationen teilgenommen? Haben Sie Blumen oder Kränze am Gedenkstein niedergelegt? Wurden Sie im Vorfeld des Verfahrens bedroht? Haben Sie öffentliche Kommentare – etwa auf Facebook – zur Flüchtlingskrise abgegeben?“
Die Verteidigerin, die auch schon die islamistische Sauerland-Terror-Gruppe vor Gericht vertrat, drängt auf die Beantwortung der Fragen, damit sich ihr Mandant ein Bild davon machen kann, ob das Gericht wirklich frei und unabhängig entscheidet – oder ob die Richter möglicherweise eine feindliche Haltung gegenüber Flüchtlingen haben.
Fazit: Deutsche sind dazu da, sich abschlachten zu lassen und grinsend ihre Kehlen hinzuhalten. Nicht einmal Trauer ist erlaubt. Alaa ist unschuldig, weil er Flüchtling und Syrer ist; und die Opfer sind schuldig, weil sie Deutsche sind. Wer sich wehrt, ist ein Nazi. So einfach ist das in Deutschland. In anderen Ländern sieht man das anders. Daniel H. war einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort und wahrscheinlich auch im falschen Land unterwegs gewesen. Dumme Frage: Wer bezahlt eigentlich die Wahlverteidigerin? (KL)
@jouwatch



