Montag, April 29, 2024
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Corona-Maßnahmen: Roth will stärkere Bundestags-Beteiligung

Die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth fordert eine stärkere Beteiligung des Bundestags bei Entscheidungen in Bezug auf Maßnahmen zur Corona-Eindämmung.

Die Grünen-Politikerin äußerte im Deutschlandfunk am Dienstag, dass es ein Ringen um Lösungen geben müsse – dies in einer Zeit, in der zwischen dem Schutz von Bürgerrechten und Freiheit und dem Schutz von Gesundheit abgewogen werden müsse.

„Das ist Aufgabe des Parlaments, wir können das tun, wir sollten das wieder zurückholen“, so Roth.

Ihres Erachtens sei das Prinzip der Gewaltenteilung in einer Schieflage. Wie bekannt, ist die Gewaltenteilung die Aufteilung der staatlichen Gewalt in legislative (gesetzgebende), exekutive (vollziehende) und judikative (Recht sprechende) Gewalt.

„Das ist ’ne wirklich gefährlich falsche Entwicklung, dass es weggeht von der Legislative hin zu klandestinen Exekutivveranstaltungen, dann auch noch mit wahlkämpfenden Ministerpräsidenten und unersättlichen Ministern“, sagte Roth.

„Die Koalitionsfraktionen haben viel zu lange sozusagen delegiert an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und das rächt sich“, ergänzte die Politikerin.

Kritik aus dem Bundestag

Gerade durch das Ringen im Bundestag um die richtigen Antworten auf die komplizierten Fragen entwickle sich eine Akzeptanz für Grundrechtseingriffe in der Bevölkerung.

Aus dem Bundestag war in den letzten Tagen immer wieder Kritik zu hören, dass die Entscheidungen durch die Regierungen von Ländern und Bund ohne Parlamentsbeteiligung getroffen würden.

Vor allem ist die Kritik am geringen Einfluss der Parlamente auf die Corona-Maßnahmen laut geworden. Diese entzündet sich unter anderem daran, dass sich der Bundesminister für Gesundheitswesen, Jens Spahn, Sonderrechte verlängern lassen wolle. Diese wurden ihm vom Bundestag im März eingeräumt. Bis dato sind sie bis März 2021 begrenzt.

Zum Schutz der Bevölkerung

Es heißt nun im Gesetzentwurf, dass die bisherigen Regelungen „verstetigt“ werden sollten – dies „unter der Voraussetzung, dass dies zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist“.

Zu dem Thema, was das in der Tat bedeutet, hatte sich eine Ministeriumssprecherin in der Bundespressekonferenz am Montag nicht äußern wollen.

ek/mt/dpa

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