Donnerstag, Mai 2, 2024
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Corona-Zahlen gestiegen: München verhängt Alkoholverkaufs- und -konsumverbot – so reagiert das Netz

In München gilt nach einem weiteren Anstieg der Corona-Zahlen von Freitag an ein nächtliches Alkoholverbot für den öffentlichen Raum.

„Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat am 28. August für München bei den Corona-Neuinfektionen mit 35,27 eine 7-Tage-Inzidenz gemeldet, die über dem Signalwert von 35 liegt“, heißt es auf der Webseite des offiziellen Stadtportals.

Damit sei die Allgemeinverfügung vom 27. August bezüglich eines nächtlichen Alkoholverkaufs- und -konsumverbots im öffentlichen Raum in Kraft getreten.

Was, wo und wie lange?

Der Verkauf von Alkohol ist ab 21 Uhr bis 6 Uhr morgens verboten. Zudem darf Alkohol im öffentlichen Raum ab 23 Uhr bis 6 Uhr nicht mehr konsumiert werden. Ausnahmen gelten jeweils für den Ausschank in der Gastronomie und bei genehmigten Veranstaltungen.

Das Bußgeld für unerlaubten Alkoholkonsum im öffentlichen Raum nach 23 Uhr liegt demnach bei mindestens 150 Euro. Wer als Verkaufender gegen das Verkaufsverbot nach 21 Uhr verstoße, werde mit einer Strafe in Höhe von mindestens 500 Euro belangt. Das Bußgeld könne jedoch abhängig von der Situation höher ausfallen.

„Diese Regeln gelten vorerst bis 4.9. um 6 Uhr, kontrolliert werden sie von Polizei und städtischen Ordnungsdiensten.“

Auch in anderen bayerischen Städten gibt es bereits Alkoholverbote im öffentlichen Raum. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte schon vor Wochen die Kommunen aufgefordert, den Erlass entsprechender Regelungen zu prüfen. In Bamberg und Nürnberg ist es in Teilen der Altstadt bereits verboten, an den Wochenenden abends Alkohol zum Mitnehmen zu verkaufen.

Reaktionen im Netz

Im Netz sind die ersten Reaktion auf das Vebot zu finden. Neben Kritik sind auch witzige Kommentare zu finden:

ak/dpa/ae

Quelle!:

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