Die Eltern, die ihren 13-jährigen Sohn nicht am Moscheebesuch im Rahmen des Erdkundeunterrichts teilnehmen ließen, müssen vor Gericht. Sie hatten einen vorangegangenen Bußgeldbescheid abgelehnt.
Die Eltern, die ihren 13-jährigen Sohn nicht am Moscheebesuch im Rahmen des Erdkundeunterrichts teilnehmen ließen, müssen vor Gericht, berichtet die „SHZ“.
Den Bußgeldbescheid lehnten sie ebenfalls mit der Begründung ab, sie gehörten keiner Glaubensgemeinschaft an und befürchteten eine „religiöse Indoktrination“ ihres ebenfalls konfessionslosen Kindes.
Der Fall sorgte letztes Jahr für Aufsehen. Die Schulleitung des Gymnsiums Kronwerk im schleswig-holsteinischen Rendsburg hatte nach Angaben des Rechtsanwalts der Eltern auf die Schulpflicht verwiesen, worauf ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Eltern eingeleitet wurde.
Die Lehrerin der damaligen siebten Klasse hatte im Rahmen des Geographieunterrichts zum Thema „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ den Moschee-Besuch geplant. Die Schule wertete das Fernbleiben des Jungen als „Schulschwänzen“ und damit als Ordnungswidrigkeit.
Moschee stand unter Verfassungsschutz
Das Gotteshaus stand vor einigen Jahren noch im Fokus des Verfassungsschutzes, wie SHZ weiter berichtet. Der Vater soll damals vorgeschlagen haben, den Sohn alternativ am Unterricht einer Parallelklasse teilnehmen zu lassen. Dieses soll von der Schule abgelehnt worden sein.
Rektorin Renate Fritzsche sagte laut SHZ, das Ministerium habe Schulen dazu ermuntert, Moscheen zu besuchen. „Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren.“ Das wurde auch vom Ministerium bestätigt: Mit dem Besuch der Moschee im Rahmen des Geographie-Unterrichts entspreche die Schule dem grundlegenden pädagogischen Ziel des Schulgesetzes von Schleswig-Holstein: „Die Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenüber kultureller und religiöser Vielfalt, den Willen zur Völkerverständigung und die Friedensfähigkeit fördern“, so der Behördensprecher. Der Moscheebesuch sei eine verpflichtende Unterrichtsveranstaltung.
Der Anwalt der Familie plädiert für eine Freisprechung der Eltern, denn es handele sich eher um eine „sonstige Veranstaltung“ als um Unterricht. Weiter schreibt der Jurist in seiner Stellungnahme, dass wegen einer Vielzahl islamistisch motivierter Gewalttaten die Eltern ihr Kind nicht „zu Menschen schicken wollten, die es als sogenannten Ungläubigen verachten“. Auch deshalb sei das „Säumnis“ nicht sanktionsbewehrt.
Heute werde die Moschee aber nicht mehr als verfassungsfeindlich angesehen und nicht mehr beobachtet. Das habe der Verfassungsschutz bestätigt.
Im Nachgang habe die Rektorin der Schule noch einmal darauf hingewiesen, dass alle, deren Kinder aus weltanschaulichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, gleich behandelt würden. Auch jene, die aus religiösen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, würden angezeigt.
Der Anwalt der Familie, Alexander Heumann, gehört offenbar der Bürgerbewegung „Pax Europa“ an, die über eine „schleichende Islamisierung Europas“ aufklären will. Laut SHZ engagiert er sich vor allem gegen den Bau neuer Moscheen in Deutschland.
Beitragsbild: ATTA KENARE/AFP/Getty Images
Quelle: (mcd)