StartZARONEWS PresseAgenturEinstufung „Prüffall“: AfD verklagt Verfassungsschutz – Stegner will das aber nicht

Einstufung „Prüffall“: AfD verklagt Verfassungsschutz – Stegner will das aber nicht

Die AfD hat am Mittwoch, nach vorheriger Ankündigung, beim Landgericht Köln Strafanzeige gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erstattet. Die Partei wehrt sich gegen die Nennung als „Prüffall“.

Die AfD will dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vom Landgericht Köln verbieten lassen, sie öffentlich einen „Prüffall“ zu nennen und habe daher am Landgericht Köln Strafanzeige gegen das BfV erstattet. Das bestätigte am  Mittwoch ein AfD-Sprecher der Nachrichtenagentur AFP. Zuvor hatte die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet.

„Die Klage richtet sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich macht“, erklärte der Parteisprecher zur 97-seitigen Klageschrift, die am 4. Februar dem Landgericht Köln überstellt worden sei. Die Bekanntmachung des Prüffalls erschwere „die Ausübung der parteilichen Tätigkeit“ in „erheblichem Maße“, hieß es dazu laut der SZ zu der 97 Seiten umfassenden Klageschrift.

Der Verfassungsschutz hatte im vergangenen Monat nach monatelanger Prüfung erklärt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz nicht erfüllt sei, erklärte aber medienwirksam die AfD zum „Prüffall“.

Weil aber durch die Nennung als „Prüffall“ noch keine offizielle Entscheidung getroffen worden sei, fehle es dem Verfassungsschutz an einer juristischen Grundlage für diese „öffentlich-diskreditierende Mitteilung“, so das Argument der AfD in der Klageschrift.

Doch hat diese Klage in diesem Linksstaat, in der die etablierten Parteien „mit allen Mitteln“ versuchen, eine wirkliche Opposition zu verhindern, überhaupt eine Chance?

Der CDU-Sicherheitspolitiker Patrick Sensburg zum Beispiel sieht die AfD mit ihrer Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auf verlorenem Posten. Über eine mögliche Beobachtung der Partei werde seit Monaten diskutiert – auch in den Medien, sagte Sensburg dem „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe). „Die Landesverfassungsschutzämter haben dem Bundesverfassungsschutz zugeliefert und im gemeinsamen Verfassungsschutzverbund wurde dann entschieden, die AfD zum Prüffall zu machen“, so Sensburg weiter.

Durch diese öffentliche Aufmerksamkeit sei es wichtig gewesen, „dass der Bundesverfassungsschutz Klarheit über den Umfang der Überprüfung schafft“. Dies sei auch im Sinne der AfD, denn es sei klargestellt worden, dass die AfD „nur“ ein Prüffall sei und nicht unter Beobachtung stehe. „Die Klage der AfD hat damit nach meiner Meinung keine Aussicht auf Erfolg“, so der CDU-Politiker weiter.

Die Information der Öffentlichkeit durch den Bundesverfassungsschutz sei „hiernach sogar geboten“ gewesen und „auch im Interesse der AfD“, sagte Sensburg. Der SPD-Bundesvize Ralf Stegner sagte zum juristischen Vorgehen der AfD: „In dem Staat, den diese Leute sich wünschen, wäre so eine Klage verboten.“ Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz nannte die Stoßrichtung der AfD-Klage kurios.

Es sei das gute Recht der AfD zu versuchen, eine bestimmte Frage gerichtlich prüfen zu lassen. „Das gilt auch, wenn das verfolgte Begehren der AfD, das Bundesamt für Verfassungsschutz auf mehr Intransparenz verklagen zu wollen, eher kurios anmutet“, sagte von Notz dem „Handelsblatt“. Das Bundesamt habe seine Entscheidung „ausführlich und nachvollziehbar“ begründet.

„Es gibt ein hohes öffentliches Interesse an der Frage, wie die zuständige Behörde das Agieren der AfD einschätzt“, so der Grünen-Politiker weiter. Denn vor dem Hintergrund der Deutschen Geschichte wisse man, „dass sich auch Verfassungsfeinde mit dem Deckmantel einer politischen Partei tarnen können, um am Ende die Demokratie zu zerstören bei deren Wahlen sie antreten.“

Bei diesen Aussagen wird deutlich, was einige Politiker von der Demokratie halten. Nämlich nichts. (SB/TB/DTS)

@jouwatch

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