StartZARONEWS PresseAgenturEuGH – Kindergeld muss auch bei Arbeitslosigkeit ins Ausland gezahlt werden

EuGH – Kindergeld muss auch bei Arbeitslosigkeit ins Ausland gezahlt werden

Luxemburg – Auch bei Arbeitslosigkeit haben EU-Bürger weiter Anspruch auf Kindergeld für ihren im Ausland lebenden Nachwuchs, dass hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden. 

Die Familienleistungen für Kinder in einem anderen Mitgliedstaat könnten nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Berechtigte eine Beschäftigung ausübe, so der EuGH in seinem heutigen Urteil.

Ein in Irland lebender Rumäne hatte geklagt, weil ihm das Kindergeld für seine zwei in Rumänien lebenden Kinder nach einem Jahr Arbeitslosigkeit gestrichen worden war. Der irische High Court hatte die Klage des Mannes an den EuGH weitergereicht, der dem Rumänen nun laut Mitteldeutscher Zeitung Recht gab.

Die EU hat inzwischen eine Klage vor dem EuGH gegen Österreich angekündigt, weil das Land beschlossen hatte, Zahlungen an die Lebenshaltungskosten am Wohnsitz des Kindes anzupassen, was in der Regel Kürzungen bedeutet.

Der EuGH stellte mit seinem heutigen Urteil eindeutig fest, dass laut EU-Recht Familienleistungen  für Angehörige, die in anderen EU-Staaten leben, in voller Höhe zu zahlen sind. (MS)

@jouwatch

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