Freitag, Mai 3, 2024
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Ganz Berlin bald eine offene Vollzugsanstalt für Mörder und Vergewaltiger?

Berlin – Dass in Berlin ziemlich viele Verbrecher- zum Beispiel kriminelle Clans, Schlägerbanden und U-Bahn-Ripper – frei herumlaufen und ihr Unwesen treiben, erfährt man tagtäglich durch die Medien. Nun ist der rotrotgrüne Senat auf die Idee gekommen, deren Zahl noch ein wenig zu erhöhen. Demnächst dürfen sich laut einem Bericht der Berliner Morgenpost „Mörder und Sexualstraftäter, denen Gutachter und ein Gericht eine besondere Gefährlichkeit attestiert haben“ tagsüber frei in der Stadt bewegen. „Sie sollen künftig im offenen Vollzug untergebracht werden“. Dies teilte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Dienstag mit. Ein Teil der „Sicherungsverwahrten“ soll künftig in einer noch zu schaffenden neuen Einrichtung des offenen Vollzugs an der Seidelstraße außerhalb der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel untergebracht werden.

Bei Sicherungsverwahrten handelt es sich laut Morgenpost um verurteilte Straftäter, die schwere Verbrechen begangen und nach ihrer bereits abgesessenen Haftstrafe nicht in Freiheit entlassen werden können, weil laut Gutachter die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die weitere Verbrechen begehen könnten. Daher müssen sie zum Schutz der Allgemeinheit im Gefängnis bleiben, in der so genannten „Sicherheitsverwahrung.“ Derzeit gibt es 5o solcher Fälle in Berlin. Sie sind einem eigenen Gebäude auf dem Gelände der JVA Tegel untergebracht.

„Eine Strafvollstreckungskammer überprüft auf der Grundlage psychologischer Gutachten jedes Jahr, ob der Grund für die Sicherungsverwahrung, also die prognostizierte Gefährlichkeit, weiterhin vorliegt,“ berichtet die Morgenpost weiter und legt die neuen Pläne der Unterbringung offen. So sollen die Sicherheitsverwahrten mit guter Prognose auf vollständige Entlassung in einer Doppelhaushälfte an der Seidelstraße, in denen früher Wohnungen für JVA-Bedienstete untergebracht werden. Bis zum Herbst 2020 will man dort Platz für acht bis zehn Sicherheitsverwahrte schaffen. In der Nachbarschaft befinden sich laut Justizverwaltung auch normale Mietshäuser.

Eine Anwohnerversammlung habe es noch nicht gegeben, sagte Behrendt der Zeitung. Gleichzeitig verteilte er grüne Beruhigungspillen. „Die Frage, wie wir mit schweren Straftätern umgehen, ist eine, die die Öffentlichkeit sehr bewegt“, sagte Behrendt. „Wir versuchen, das sensibel und rational zu erklären.“

Ausgelöst hat das Dilemma die, wie Götter über allen schwebenden Richter des Bundesverfassungsgerichtes, die Hauptverursacher des in Deutschland praktizierten Täterschutzes zu Lasten der Opfer.  Dieses hatte die damaligen Bedingungen der Sicherungsverwahrung 2011 als „verfassungswidrig“ erklärt. Ein Beispiel wie wichtige Entscheidungen nicht vom Bürger gefällt, sondern von einem Justizregime, dass ähnlich wie eine Oligarchie völlig unabhängig von demokratischen Entscheidungen operieren kann. Der damaligen Berliner SPD-CDU-Koalition blieb 2013 also nichts anderes übrig, als den Richterspruch „demokratisch“ abzunicken und die neue Sicherheitsverwahrung einzuführen. (KL)

@jouwatch

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