Mittwoch, Mai 1, 2024
StartPolitikEuropaGericht erlaubt Vollschleier: Hamburg und Schleswig-Holstein drängen nun auf Gesetzänderung

Gericht erlaubt Vollschleier: Hamburg und Schleswig-Holstein drängen nun auf Gesetzänderung

Nachdem eine Hamburger Berufsschule im Streit um die Vollverschleierung im Unterricht vor Gericht verloren hat, wollen Hamburg und das angrenzende Bundesland Schleswig-Holstein nun die Schulgesetze ändern.

„In der Schule gehört es sich, dass die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler ein offenes freies Gesicht haben, nur so kann Schule und Unterricht funktionieren“, sagte Schulsenator Ties Rabe (SPD) am Montag laut der Nachrichtenagentur dpa.

„Und deswegen werden wir jetzt zügig das Schulgesetz ändern, damit das auch in Zukunft gewährleistet ist“, sagte er.

Am Montag hatte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht das Tragen eines Gesichtsschleiers in der Schule gestattet. Eine Beschwerde der Stadt gegen die Gerichtsentscheidung wurde zurückgewiesen. Für eine Anordnung der Schulbehörde an die Mutter der 16-Jährigen, dafür zu sorgen, dass die Tochter im Unterricht ihr Gesicht zeige, fehle die gesetzliche Grundlage, so das Gericht.

Auf ein gesetzliches Vollverschleierungsverbot an Schulen und klare Regeln für die Hochschulen verständigte sich auch die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein. Hamburgs zweite Bürgermeisterin, Katharina Fegebank von den Grünen, kritisierte ebenfalls Burka und Nikab als „Unterdrückungssymbole“. Für einen erfolgreichen Schulunterricht brauche man eine gute Kommunikation, es sei wichtig, das Gesicht des anderen zu sehen.

„Bei einer Vollverschleierung ist das nicht möglich, deshalb lehnen wir sie ab“, sagte sie.

Zuvor hatten bereits die Hamburger CDU, FDP und AfD ein Verbot von Nikabs und Burkas im Unterricht gefordert. Der Deutsche Lehrerverband forderte ein Verbot von Gesichtsschleiern nicht nur in Schulen, sondern in allen Bildungseinrichtungen.

Eine Beschwerde der Stadt gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde zurückgewiesen, teilte das Gericht mit. „Die Schülerin kann für sich die vorbehaltlos geschützte Glaubensfreiheit in Anspruch nehmen“, hieß es.

Die Jugendliche besucht laut Medienberichten eine Berufsschule in Hamburg. Seit etwa einem Jahr legt die strenggläubige Muslima, Tochter eines Ägypters und einer zum Islam konvertierten Deutschen, den Nikab nur zu Hause oder bei Freundinnen ab. Weil für die Schulleitung eine Teilnahme am Unterricht aber nur mit unverhülltem Gesicht infrage kam, musste sie getrennt von ihren Mitschülern in einem Nebenraum sitzen.

om/sb/dpa

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