StartZARONEWS PresseAgenturGerichtsentscheid: Facebook verliert erneut gegen Henryk M. Broder

Gerichtsentscheid: Facebook verliert erneut gegen Henryk M. Broder

Das Landgericht Stuttgart hat am Montag die einstweilige Verfügung gegen Facebook antragsgemäß erlassen. Die Löschung des Ausschnitts aus der preisgekrönten ARD-Serie “Entweder Broder – Die Deutschland-Safari” als „Hassrede“ und die Sperrung des Nutzers wurden bei Androhung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft verboten.

Facebook löschte einen Ausschnitt aus der mit dem Bayerischen Fernsehpreis ausgezeichneten ARD-Serie „Entweder Broder – Die Deutschland-Safari“ als „Hassrede“ (jouwatch berichtete).  Am Montag nun erließ das Landgericht Stuttgart eine Einstweilige Verfügung, laut der das soziale Netzwerk einen Video-Ausschnitt aus der ARD-Reihe „Entweder Broder – Die Deutschland-Safari“ nicht löschen darf. Facebook hatte vor Gericht ernsthaft vorgetragen, dass Broder, dessen Eltern KZ-Überlebende waren, den Holocaust verspotte und verharmlose, teilt Broders Anwalt Joachim J. Steinhöfel mit.

Gegenüber dem Medienmagazin Meedia meinte Steinhöfel in Bezug auf den nur noch als bizarr zu bezeichnenden Streit um Meinungsfreiheit: „Henryk M. Broders Eltern haben Buchenwald und Auschwitz überlebt. Und Facebook betitelt sein Mitwirken in einer preisgekrönten ARD-Serie im Gerichtsverfahren als ‚Hassrede“, als Verharmlosung‘ und ‚Verspottung‘ des Holocaust. Ich empfinde bei einem Prozeßgegner, der sich derart ins Absurde hineinsteigert, langsam nur noch Mitleid. Wir werden Facebook weitere Niederlagen zufügen.“ (SB)

@jouwatch

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