Düsseldorf – Andreas Heusch, Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, hat am Freitag das bestehende Asylrecht als ungeeignet und nicht funktionsfähig bezeichnet. Der Merkur berichtete. Unser Asylrecht sei kein geeignetes Instrumentarium für Migrationsbewegungen, wie sie derzeit stattfinden, so der Gerichtspräsident. Heusch: „Weder das europäische, noch das nationale Asylrecht funktionieren. Das gesamte System ist disfunktional“.
Noch nicht einmal die Rücküberstellung von Asylbewerbern in jene sicheren Drittstaaten der EU, über die sie nach Deutschland eingereist waren, funktioniere. Das könne man daran erkennen, daß es Deutschland nicht fertig bringt, „Asylbewerber in Niederkrüchten binnen sechs Monaten ein paar Kilometer in die Niederlande oder nach Belgien zurückzuschicken“. Entsprechende Gerichtsbeschlüsse blieben folgenlos, so der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts.
In der Bundesrepublik seien im vergangenen Jahr 161.000 Erstanträge auf Asyl gestellt worden, obwohl unser Land von sicheren Drittstaaten umgeben ist. Das sei umso bemerkenswerter, als daß die EU im gleichen Zeitraum lediglich 150.000 illegale Grenzübertritte in ihrem gesamten Geltungsbereich verzeichnet habe. (ME)
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