Donnerstag, April 25, 2024
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Kabinett berät über 100 Euro Freizeitbonus und Nachhilfe-Milliarde

Die Corona-Maßnahmen haben Kinder und Jugendliche überall ausgebremst: in der Schule, bei der Zukunftsplanung, in der Freizeit. Mit einem Aufholprogramm soll nun der Schaden begrenzt werden. Das Kabinett berät zudem über den Rechtsanspruch auf Ganztag an Grundschulen.Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch zwei große Vorhaben in der Familien- und Bildungspolitik auf den Weg bringen. Um die Corona-Folgen für Kinder und Jugendliche abzufedern, soll ein rund zwei Milliarden Euro schweres sogenanntes Corona-Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche beschlossen werden. Außerdem haben Familien- und Bildungsministerium einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler, der im Koalitionsvertrag verabredet wurde, umgesetzt werden soll.

Großes Nachhilfeprogramm

Das geplante Corona-Aufholprogramm soll aus zwei Säulen bestehen: Mit rund einer Milliarde Euro sollen Nachhilfe- und Förderprogramme für Schüler in den Bundesländern unterstützt werden. Es wird davon ausgegangen, dass jeder vierte Schüler Lernrückstände aufzuholen hat. Mit dem Fördergeld sollen die Länder bestehende Programme ausbauen können, etwa Sommercamps und Nachhilfekurse während des Schuljahrs. Die Kurse könnten von Stiftungen, Vereinen, Initiativen, Volkshochschulen, pensionierten Lehrkräften, Lehramtsstudenten und auch kommerziellen Nachhilfeanbietern übernommen werden.

Krisenfolgen abfedern

Eine weitere Milliarde ist für die Aufstockung verschiedener sozialer Programme vorgesehen, um die sozialen und psychischen Krisenfolgen für Kinder und Jugendliche abzufedern. Geplant ist unter anderem eine Einmalzahlung von 100 Euro für Kinder aus Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind oder nur ein sehr geringes Einkommen haben. Das Geld soll je nach Bedarf für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden können. Mehr Geld soll zudem für Sprachförderung an Kitas in sogenannten sozialen Brennpunkten zur Verfügung gestellt werden, weil viele Kinder die Einrichtungen nicht besuchen konnten. Auch eine stärkere Förderung von Schulsozialarbeit, Freizeitangeboten und kostengünstigen Ferienfahrten ist geplant.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Das Kabinett will an diesem Mittwoch außerdem den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule auf den Weg bringen. Damit versucht die große Koalition kurz vor dem Ende der Legislaturperiode noch eines ihrer zentralen Vorhaben im Bildungs- und Familienbereich umzusetzen. Kinder, die ab dem Schuljahr 2025/2026 eingeschult werden, sollen laut dem Gesetzentwurf von Bundesfamilien- und Bundesbildungsministerium in den ersten vier Schuljahren einen Anspruch auf ganztägige Betreuung bekommen – für mindestens acht Stunden an Wochentagen und auch in den Ferien.

Einige Bundesländer, vor allem im Osten, haben schon eine gut ausgebaute Ganztagsbetreuung, entweder in Form von Ganztagsschulen oder als Kombination aus Schule und Hort. In anderen Ländern müsste noch viel investiert werden, um den Rechtsanspruch ab 2025 erfüllen zu können, schreibt die Deutsche Presse-Agentur (DPA). Wegen der immensen Kosten für den laufenden Betrieb, für Personal und Investitionen an den Grundschulen gibt es bis heute Streit. Die Länder fordern eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes. Eine Zustimmung im Bundesrat und eine Umsetzung des Vorhabens bis zur Bundestagswahl sind daher offen.Bereits zugesagt hatte die Regierung 3,5 Milliarden Euro für Investitionen und eine laufende Beteiligung an den Betriebskosten. Im Gesetzentwurf werden dafür jährlich dreistellige Millionenbeträge von Bundesseite genannt.

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