Samstag, Mai 4, 2024
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„King Abode“ oder die Ohnmacht des kranken „Rechtsstaates“

Bautzen – Sachsens bekanntester Asylbewerber, Mohamed Youssef.T (22), Intensivtäter und Rädelsführer der Migrantenkrawalle von Bautzen war Freitag mal wieder vor Gericht geladen – dieses Mal ging es um Schadensersatz. Doch der selbst ernannte „King Abode“ (deutsch: König Aufenthalt) ließ sich nicht blicken. Die berichtet die Bildzeitung und beschreibt zugleich, dass Deutschland dank seiner Politik kriminellen Asylbewerbern wie „King Abode“ hilflos ausgeliefert ist. Ein kranker Rechtsstaat, über den der Libyer in einem Rapp-Video laut Bild höhnisch textet: „Ach die scheiße Polizei, hab ich kein Respekt vor euch“ (ab Timecode: 5:25).

Angeklagt ist Mohamed Youssef T. diesmal wegen einem Vorfall vor dem Sorbischen Volkstheater. Dort hatte er 2016 gegen einen Audi A4 getreten. Schaden: 1400 Euro!

Rechtsanwalt Steffen Kubenz: „Wir gehen den Weg der Zwangsvollstreckung. Der Anspruch besteht ab jetzt 30 Jahre.“ Dass sein Mandant jemals Geld sieht, ist unwahrscheinlich, vermutet die Bildzeitung nicht zu Unrecht. Denn Abodes Stütze ist nicht pfändbar. Dem Krawall-Flüchtling „droht“ laut Zeitung die Abschiebung. Das dies geschieht ist jedoch sehr unwahrscheinlich, ja fast unmöglich. Dazu das hilflose altbekannte gebetsmühlenartige Gesülze der Gralshüter des „Rechtsstaates“:

Andreas Kunze-Gubsch (45), Sprecher des Innenministeriums: „Herr T. kann nicht abgeschoben werden. Einerseits sind die politischen Verhältnisse und die Sicherheitslage in Libyen noch immer sehr bedenklich. Zudem fehlt die Bereitschaft der libyschen Stellen, an Rückführungen mitzuwirken.“

Dazu kommen noch zahlreiche offene Verfahren. Laut Staatsanwalt Christopher Gerhardi (49) liegen zu seiner Person derzeit sieben Anklageschriften in Bautzen und eine in Zittau vor, über die noch nicht entscheiden wurde.  Die muss der kaputte Rechtsstaat erst mal Kosten intensiv abarbeiten. Mit dem Ergebnis, dass Intensivtäter King Abode weiter auf freien Fuß bleibt, nicht zu den Verhandlungen erscheint, nicht abgeschoben wird und am Ende über den „Rechtsstaat“ textet: „… Hab ich keinen Respekt vor euch“. Recht hat er. (KL)

@jouwatch

Quelle!:

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