StartWissenschaftBildungLügde-Prozess: Angeklagter Andreas V. hat „gut durchschnittliche Intelligenz” und keine Psychosen

Lügde-Prozess: Angeklagter Andreas V. hat „gut durchschnittliche Intelligenz” und keine Psychosen

Im Prozess um den hundertfachen Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde hat eine Gutachterin auch den Angeklagten Andreas V. als voll schuldfähig eingestuft.

Der 56-Jährige hat eine „gut durchschnittliche Intelligenz” mit einem IQ von 110, keine Psychosen, depressive Erkrankungen oder krankhaft seelische Störungen, sagte Psychiaterin Marianne Miller am Freitag vor dem Landgericht Detmold.

Es sei sehr wahrscheinlich, dass er auch nach Verbüßung einer Haftstrafe erneut sexuellen Missbrauch an Kindern begehen werde. Eine „tief verwurzelte Neigung, diese Art von Straftaten zu begehen”, spreche für eine Sicherungsverwahrung.

„Narzisstisch, antisozial”

Andreas V. sei „narzisstisch, antisozial” und zeige eine „manipulative Tendenz”. Er habe eine pädophile Neigung mit einer Präferenz für Mädchen im Grundschulalter bis in die Pubertät. Der 56-Jährige sei nicht in der Lage, eine Beziehung zu einer gleichaltrigen Partnerin einzugehen.

„Er scheint die Mädchen als Ersatz gewählt zu haben”, hieß es.

Am Donnerstag hatte die Gutachterin schon den zweiten Angeklagten Mario S. als voll schuldfähig eingestuft und sich ebenfalls für eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen. 

Die beiden geständigen deutschen Angeklagten sollen über viele Jahre auf dem Campingplatz in NRW an der Grenze zu Niedersachsen Kinder schwer sexuell missbraucht und dabei gefilmt haben.

ai/dpa

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