Samstag, April 27, 2024
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Mutter verklagt Berliner Knabenchor wegen Nicht-Aufnahme ihrer Tochter

Das Berliner Verwaltungsgericht hat nach den neuesten Informationen die Klage einer Juristin zurückgewiesen, deren neunjährige Tochter beim ausschließlich von Jungen besetzten Staats- und Domchor Berlin abgelehnt wurde.

Das Recht auf Kunstfreiheit überwiege bei der Entscheidung des Chors, das Mädchen abzulehnen, befand das Gericht am Freitag. Das Klangbild des Chors habe Vorrang.

Aus Sicht der Kläger verletzte der Chor mit der Absage den Anspruch auf gleiche Teilhabe an staatlichen Leistungen. Die Zugangsbeschränkung auf Jungen diskriminiere das Mädchen unzulässig. Die Neunjährige hatte zuvor im Kinderchor der Komischen Oper Berlin und in der Domsingschule in Frankfurt am Main gesungen.

„Das Mädchen wurde nur wegen ihres Geschlechts abgelehnt“, teilte die Mutter des Mädchens, Dr. Susann Bräcklein, gegenüber deutschen Medien mit.

Chor bestreitet Diskriminierungs-Vorwürfe

Der Chor bestritt, dass die Entscheidung in erster Linie auf das Geschlecht zurückzuführen sei. Demzufolge fehlten dem Kind die Grundlagen für die Gesangsausbildung. Es wäre aufgenommen worden, wenn seine Stimme dem Klangbild eines Knabenchores entsprochen hätte.

Darüber hinaus bestünden Zweifel an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Eltern, argumentierte der Chor laut Medien.

Nach Auffassung des Richters handelt es sich um einen Pilotfall. Daher sei eine Berufung zugelassen.

mo/ea/dpa

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