Freitag, Mai 3, 2024
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Mysteriöse Todesfälle am Djatlow-Pass: Ermittler enthüllen neue Details

Vor 60 Jahren: Im Februar 1959 ist eine Touristengruppe am sogenannten Djatlow-Pass im Nord-Ural unter mysteriösen Umständen ums Leben gekommen. Die Staatsanwaltschaft des Gebietes Swerdlowsk hat nun in einer Pressekonferenz viele Fragen zur Untersuchung des Unglücks beantwortet.

Die mehr als 100 kursierenden Versionen der rätselhaften Tragödie reichen von Unfall bis hin zu paranormalen Erscheinungen und Tests von Kampftechnik.

Ermittlungsstand vor 60 Jahren

An einem Gebirgspass im Nord-Ural war in der Nacht vom 1. zum 2. Februar 1959 eine von Igor Djatlow geleitete, aus neun Studenten des Polytechnischen Instituts des Ural  bestehende, Touristengruppe unter mysteriösen und bis heute ungeklärten Umständen ums Leben gekommen. Das zehnte Mitglied der Gruppe, der einzige Überlebende Juri Judin, hatte wegen Beinschmerzen die Gruppe auf halbem Weg verlassen müssen.

Nachdem die Studenten auch am 20. Februar nicht zurückgekehrt waren, begab sich eine Gruppe von Freiwilligen auf die Suche nach den Vermissten. Am 26. Februar erreichten sie das verlassene Camp. Später dazugekommene Ermittler stellten fest, dass das Zelt der Skiwanderer stark beschädigt und offenbar auf einer Seite mit einem Messer aufgeschnitten worden war, wobei eine Spur von Fußabdrücken hangabwärts etwa 1,5 Kilometer zu einem nahegelegenen Wald führte. Dort fand man Reste eines Feuers mit verbrannten Kleidungsstücken und Ästen, die von einem nahestehenden Baum stammten, auf dem in mehreren Metern Höhe Haut- und Muskelgewebsspuren nachgewiesen wurden. Neben dem Lagerfeuer lagen die ersten beiden Leichen, ohne Schuhe und nur mit Unterwäsche bekleidet.

Wenige hundert Metern weiter lagen drei weitere Leichen. Die Überreste der restlichen Mitglieder sind erst im Frühling unter meterhohem Schnee entdeckt worden.

Laut dem damaligen Ermittlungsstand soll das Zelt von innen aufgeschlitzt worden sein, die Wanderer hätten das beschädigte Zelt dabei barfuß und leicht bekleidet verlassen. Die Ermittler fanden Hinweise auf ein fluchtartiges Verlassen des Zeltes in der Nacht, wobei  die Temperatur draußen schätzungsweise −25 °C bis −30 °C betrug und ein starker Wind wehte.   Dabei soll die Flucht aus dem Zelt in einer organisierten, dichten Gruppe stattgefunden haben.

Archivbild von Djatlow-Gruppe

© FOTO: GEORGIY KRIVONISCHENKO
Archivbild von Djatlow-Gruppe

An den sterblichen Überresten sollen keine Anzeichen eines Gewaltverbrechens festgestellt worden sein. Offiziell wurde als Todesursache der meisten Mitglieder der Gruppe der Kältetod bestimmt. Dennoch wiesen zwei der Leichen Schädelbrüche auf, zwei weitere hatten gebrochene Rippen und innere Blutungen. Der Gerichtsmediziner, der die Leichen untersuchte, gab als Todesursache für drei der Opfer das Einwirken einer „gewaltigen Kraft“ an, die mit einem Autounfall oder einer Luftdruckwelle nach einer Explosion vergleichbar sei.

Die meisten Toten waren nur leicht bekleidet, einige hatten nur einen Schuh an, während andere nur Socken trugen. Weitere Untersuchungen zeigten, dass die Kleidung radioaktiv verseucht war, die Quelle dieser Strahlung konnte vor Ort aber nicht ausgemacht werden.

In den Dokumenten des Strafverfahrens wurde unter Anderem berichtet, dass am 17. Februar viele Bewohner des mittleren und nördlichen Urals und mehrere Touristen einen Feuerball am Himmel gesehen hätten, in einer Entfernung von 50 bis 60 km von dem Lager entfernt. Am 31. März hatten dann auch Teilnehmer der Suchaktion nach eigenen Angaben einen Feuerball am Himmel gesehen.  Bisher werden diese Beobachtungen mit Teststarts einer Interkontinentalrakete R-7 vom Baikonur-Testgelände in Verbindung gebracht. Das Volk der im Ural lebenden Mansen berichtete ebenfalls von häufig wiederkehrende Leuchtkugeln vor langen Zeiten und von neun toten Männern ihres Volkes an eben demselben Berg vor etwa zwei Jahrzehnten.

Die Untersuchung wurde offiziell im Mai 1959 wegen des „Fehlens einer schuldigen Partei“ eingestellt.  Man legte sich abschließend darauf fest, dass „höhere Gewalt” zum Tod der neun Wanderer führte.

Ermittlungen sechs Jahrzehnte später

60 Jahre danach wird bei dem Pressebriefing der Staatsanwaltschaft nun offengelegt, warum es in den Tagen der Suchaktion im Gebiet der Operation sehr viele Soldaten gab, und ob nun tatsächlich an den Kleidungsstücken der Teilnehmer der Djatlow-Gruppe Spuren radioaktiver Strahlung entdeckt wurden, und warum die Untersuchungsakten für lange Zeit unter Verschluss gehalten wurden.

Dokumente der sowjetischen Ermittler

© SPUTNIK / PAWEL LISSIZYN
Dokumente der sowjetischen Ermittler

Das Erste, was viele Ermittler des Djatlow-Rätsels verwirrt: Das Strafverfahren wegen des Todes der Wanderer war bereits am 6. Februar 1959 eingeleitet worden. Doch zu diesem Zeitpunkt konnte noch niemand ahnen, dass sich mit der Gruppe ein Unglück ereignet hatte. Erst am 12. Februar hätten sie die Endstation ihrer Wanderroute erreichen sollen – das  Dorf Wischaj, von wo aus sie ein Telegramm an den Universitäts-Sportverein hätten schicken sollen. Die Suchaktion wurde am 20. Februar aufgenommen, am 27. Februar wurden die Leichname der ersten Verstorbenen entdeckt. Doch in der Staatsanwaltschaft hieß es, dass als Datum der Einleitung des Strafverfahrens das Datum des ersten Dokumentes in den Prozessakten gilt. In den Prozessakten ist tatsächlich eine Befragung vom 6. Februar zu finden, doch sie ist nicht unmittelbar mit der Untersuchung des Unglücks verbunden.

Der Leiter der Verwaltung für Überwachung der Einhaltung der föderalen Gesetzgebung der Staatsanwaltschaft des Gebietes Swerdlowsk, Andrej Kurjakow (er ist für die Überprüfung zuständig), sagte, dass es sich bei diesem Dokument um das Protokoll der Befragung des Chefs der Fernmeldeeinheit der Waldarbeiterbrigade von Wischaj handele. Der Augenzeuge sah nach eigener Auskunft Anfang Februar zwei Wandergruppen, habe sich mit ihnen jedoch nicht in ein Gespräch eingelassen. Laut einem Vertreter der Staatsanwaltschaft ist diese Befragung zufällig in die Prozessakte zu diesem Fall geraten, und da dieses Dokument das „frühste“ Datum hatte, versah der Archivar die Akte mit dem 6. Februar. Zudem sind viele Forscher dadurch verwirrt, dass das Verfahren zum Unglück der Djatlow-Gruppe keine Aktennummer hat. Dennoch verwies Kurjakow darauf, dass es eine übliche Praxis der damaligen Zeit war: „Bei allen Strafverfahren, die 1958/1959 eingestellt wurden, gab es keine Aktennummern“.

Militärs am Ort des Sucheinsatzes

Dass es in der Stadt Iwdel in den Tagen der Suchaktion sehr viele Soldaten gab – das wurde von vielen Augenzeugen hervorgehoben. Dorthin reiste sogar der Befehlshaber des Militärbezirks Ural. Wie es allerdings in der Staatsanwaltschaft hieß, wurde das zur Beschleunigung der Sucharbeiten gemacht. „Es gibt einen Plan für die Operation, der durch das Gebietsexekutivkomitee gebilligt wurde, demnach wurde gebeten, Truppen für den Sucheinsatz bereitzustellen“.

Notiz des Staatsanwalts Tempalow

Vor einiger Zeit fand der Schriftsteller aus Tjumen und Nachforscher des Rätsels des Djatlow-Passes Oleg Archipow eine Notiz, die der Staatsanwalt der Stadt Iwdel, Wassili Tempalow, dem Sonderermittler der Staatsanwaltschaft des Gebietes Swerdlosk, Wladimir Korotajew, seinerzeit übergeben hatte. Darin stand geschrieben, dass Tempalow dringend nach Swerdlowsk gerufen wurde, „um dem stellvertretenden Staatsanwalt der RSFSR über das Strafverfahren wegen des Todes der Wanderer zu berichten“. Eigentlich nichts Ungewöhnliches. Doch diese Notiz stammt vom 15. Februar. Also sie wurde fünf Tage vor der offiziellen Aufnahme der Suchaktion und zwölf Tage vor der Entdeckung der ersten Leichname geschrieben. Die Anhänger von Verschwörungstheorien bezeichnen diese Notiz als Beweis dafür, dass die Staatsanwaltschaft vom Tode der Wanderer lange vor Beginn der offiziellen Suchkampagne Bescheid wusste, also theoretisch hätte der Ort des Unglücks gesäubert werden können.

Doch die Staatsanwaltschaft kam nach einer Prüfung zu dem Schluss, dass sich Tempalow einfach beim Datum geirrt hatte.  In der Pressekonferenz wurde gesagt, dass die Notiz  von einem Psychologen analysiert worden sei. „Der Experte kam zu dem Schluss, dass sich Tempalow auf die Februar-Ereignisse versteifte und deswegen automatisch dieses Datum schreiben konnte“.

Geheimhaltungsvermerk

Lange Zeit wurde der Fall zum Tod der Djatlow-Gruppe geheim gehalten, was für viele Verschwörungstheorien sorgte. Wie Kurjakow in der Pressekonferenz sagte, wurde der Fall wegen eines einzigen Dokumentes für geheim erklärt – eines Auftrags zu Fahndungs-Maßnahmen. Dieses Dokument wurde nun den Journalisten vorgelegt, weil der Geheimhaltungsvermerk inzwischen aufgehoben wurde.

Geheimhaltungserklärung

Nach einer Version unterzeichneten alle Teilnehmer der Suchaktion sowie alle, die an der Untersuchung der Tragödie beteiligt waren, eine Geheimhaltungserklärung. Dem Schriftsteller Oleg Archipow zufolge wurde sogar den Gerichtsmedizinern, die sich mit der Obduktion der Verstorbenen befassten, befohlen, den Mund zu halten. „Als der Gerichtsmediziner Boris Wosroschdjonny von einer Dienstreise aus Iwedel zurückkehrte, bat der Leiter des Gebietsbüros Swerdlowsk seine Kollegen persönlich, Herrn Wosroschdjonny nicht mit Fragen zur Djatlow-Gruppe zu belasten“. Wäre es eine übliche Lawine gewesen, hätte man solche Vertraulichkeit einhalten müssen?

Ermittler am Ort des Unglücks am Djatlow-Pass (Archivbild)

© FOTO: PUBLIC DOMAIN / WIKIMEDIA COMMONS
Ermittler am Ort des Unglücks am Djatlow-Pass (Archivbild)

Allerdings wurde in der Aufsichtsbehörde die Unterzeichnung solcher Geheimhaltungserklärungen durch alle Teilnehmer zurückgewiesen. Kurjakow zufolge war es keine Geheimhaltungserklärung, sondern eine Erklärung über die Inkenntnissetzung des Augenzeugen, dass er die Wahrheit sagen solle.

Radioaktive Strahlung an den Kleidungsstücken

Während der Untersuchung 1959 wurden die Kleidungsstücke der Wanderer und Proben ihrer Organe zur Strahlungsexpertise geschickt, bei der festgestellt wurde, dass an den Pullis von zwei Mitgliedern der Wandergruppe und an den Hosen eines anderen Teilnehmers „etwas erhöhte Dosen an radioaktivem Stoff, der als Beta-Strahler gilt“ entdeckt wurden. Die Anhänger der so genannten technisch-anthropogenen Theorien halten das für einen Beweis dafür, dass die Gruppe Augenzeuge gewisser geheimer Tests geworden war.

Der Staatsanwalt bestätigte, dass in den Prozessakten tatsächlich Angaben über Strahlung an Kleidungsstücken der Wanderer zu finden seien. Doch laut der Expertise sei die „Beta-Strahlung auf irgendeine Weise aufgebracht bzw. aufgetragen“. Die  Frage, wie das geschah und unter welchen Umständen, kann nach einer weiteren Expertise beantwortet werden. „ Wir werden sie aus der Sicht der modernen Technik und Technologien stellen“.

Prüfablauf

Wie der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Alexander Kurennoj berichtete, werden die Staatsanwälte des Gebietes Swerdlowsk bereits im März dieses Jahres zum Djatlow-Pass reisen. Der Unglücksort werde unter Beteiligung von Experten auf den Gebieten Geodäsie, Metrologie und von Mitarbeitern des Zivilschutzministeriums überprüft werden. Die Untersuchung solle im August abgeschlossen werden.  Das hänge damit zusammen, dass Expertisen viel Zeit in Anspruch nehmen. Als vorrangig werden drei Versionen des Todes der Wanderer-Gruppe betrachtet – eine Lawine, ein Hurrikan und ein so genanntes „Schneebrett“.

Quelle!:

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