StartPolitikEuropaNach Fall Miri: Innenministerium will Freiheitsentzug für Verstoß gegen Einreisesperre

Nach Fall Miri: Innenministerium will Freiheitsentzug für Verstoß gegen Einreisesperre

Im Bundesinnenministerium wird derzeit an Regelungen gearbeitet, die es künftig einfacher machen sollen, mit einer Wiedereinreisesperre belegte Ausländer abzuschieben. Damit sollen rechtliche Konsequenzen aus dem Fall des kriminellen libanesischen Clan-Chefs Ibrahim Miri aus Bremen gezogen werden.

Der Entwurf aus dem Haus von Minister Horst Seehofer (CSU) soll im Februar innerhalb der Regierung abgestimmt werden. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) wird im Innenministerium überlegt, Ausländer, die trotz einer solchen Sperre zum wiederholten Mal einreisen, allein dafür in Haft zu nehmen – und zwar auch dann, wenn keine Fluchtgefahr besteht.

Politik reagiert

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), sagte, er halte eine Haft in diesen Fällen für „sachgerecht“. Schließlich werde bereits durch den Verstoß gegen das Einreise- und Aufenthaltsverbot die „Missachtung der früheren Ausreisepflicht“ deutlich. Es sei daher nicht zu erwarten, dass der betreffende Ausländer einer erneuten Ausreisepflicht freiwillig nachkommen werde.

Die Ministerialbeamten plädieren bei einer Einreise trotz Sperre außerdem für beschleunigte Asylverfahren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollte dann binnen einer Woche entscheiden.

Clan-Chef Miri

Miri kam als Kind nach Berlin. Er ist so genannter Mhallami-Kurde. Die werden traditionell eigentlich in der südlichen Türkei verortet, siedelten sich aber irgendwann im Libanon an. Das Chaos des dortigen Bürgerkrieges in den 1970er Jahren vertrieb auch Angehörige des Miri-Clans nach Deutschland. Vor allem Berlin und Bremen wurden die Hochburgen dieser Großfamilie, deren Größenschätzungen zwischen 2500 und 3000 Angehörigen schwanken. Die einzige Konstante ist der hohe Anteil von Schwerstkriminellen in dieser Sippe.

Miri war 19 Mal rechtskräftig verurteilt. Im Juli 2019 wurde er in den Libanon abgeschoben. Im Oktober tauchte er erneut in Bremen auf und stellte einen Asylantrag. Er wurde festgenommen und einen Monat später wieder abgeschoben. Eine weitere Reise, die womöglich Deutschland zum Ziel hatte, endete für ihn in Istanbul.

Wer bekommt Wiedereinreisesperre?

Eine auf maximal fünf Jahre begrenzte Wiedereinreisesperre wird verhängt, wenn jemand nach einer negativen Entscheidung im Asylverfahren der Ausreiseaufforderung nicht nachkommt. Länger gilt die Sperre nur, wenn jemand etwa wegen einer strafrechtlichen Verurteilung ausgewiesen wurde oder als terroristischer Gefährder gilt. Für Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten gilt die Wiedereinreisesperre auch, wenn sie freiwillig ausgereist waren.

pd/sb/dpa/

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