Samstag, April 27, 2024
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Nach „Ibiza-Video“: Ermittlungen gegen „Süddeutsche Zeitung“ eingestellt

Die Staatsanwaltschaft München I hat nach der Veröffentlichung des sogenannten „Ibiza-Videos“ mit Österreichs Ex-Vize-Kanzler Heinz-Christian Strache die Ermittlungen gegen Journalisten der „Süddeutschen Zeitung“ eingestellt. Das gab die Behörde am Freitag bekannt.

Diese Entscheidung begründete die Staatsanwaltschaft damit, dass „das überragende Interesse an der Berichterstattung über die thematisierten Missstände von erheblichem Gewicht“ sei. Dieses Interesse überwiege die Nachteile für Strache.

Die Beschuldigten hätten sich nicht strafbar gemacht. Grundsätzlich sei das Veröffentlichen heimlich gefertigter Tonaufnahmen zwar strafbar, heiß es.

Zuvor hatte der frühere FPÖ-Chef Strache, den das Video zum Rücktritt als Vizekanzler zwang und das Ende seiner Karriere in der FPÖ einläutete, unter anderem drei Journalisten, zwei Chefredakteure der „SZ“ und zwei Geschäftsführer der „SZ“ wegen der Veröffentlichung angezeigt.

Skandal um Strache

Im Mai hatten die „Süddeutsche Zeitung” und der „Spiegel” das Ibiza-Video veröffentlicht. Die Aufnahmen von Juli 2017 zeigen, wie der damalige FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache auf der Baleareninsel eine angebliche russische Oligarchen-Nichte um Wahlkampfspenden bittet und seinerseits Staatsaufträge anbietet.

Die schwer belastende Veröffentlichung hatte eine Regierungskrise in Österreich zur Folge. Nach Straches Rücktritt mussten auch sämtliche FPÖ-Minister ihre Posten räumen. Anschließend wurde auch Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) per Misstrauensvotum abgewählt.

Im Zusammenhang mit dem Skandal um das „Ibiza“-Video wurde gegen Strache und Gudenus eine Ermittlung eingeleitet.

ns/ae/dpa 

Quelle!:

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