Mittwoch, April 24, 2024
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Nach Sperrstunde erwischt: Österreichs Bundespräsident brockt Gastwirt viel Ärger ein

In Österreich gilt derzeit eine Corona-Sperrstunde in der Gastronomie. Wer nach 23.00 Uhr noch geöffnet hat, bekommt Ärger mit der Polizei. Doch was tun, wenn der letzte Gast der Bundespräsident höchstpersönlich ist? Genauso war es kürzlich in einem Wiener Restaurant. Dem Gast tut es leid und dem Wirt droht nun ein äußerst schmerzhaftes Bußgeld.

Nach Angaben der Kronen Zeitung kontorollierte eine Streife in der Nacht auf Sonntag die Wiener Innenstadt. Gegen 0:20 Uhr, also fast eineinhalb Stunden nach der Corona-Sperrstunde, seien die Streifenpolizisten vor einem beliebten italienischen Restaurant auf ein Pärchen gestoßen. Zwar sei das Lokal offiziell schon geschlossen gewesen, doch hätten auf dem Tisch der Gäste Getränke gestanden, die eigentlich nicht mehr hätten serviert werden dürfen.

Was nach einem Routineeinsatz der Polizei aussah, wurde etwas ungewöhnlich, als sich herausstellte, dass es sich bei den Gästen um den österreichischen Präsidenten Alexander Van der Bellen und seine Gattin Doris Schmidauer handelte. Übrigens sollen die Beamten ihr Staatsoberhaupt natürlich sofort erkannt haben.

„Es war ein Fehler“

Auf Nachfrage der Kronen Zeitung gestand Van der Bellen, dass es ihm aufrichtig leidtue.

„Ich bin erstmals seit dem Lockdown mit zwei Freunden und meiner Frau essen gegangen. Wir haben uns dann verplaudert und leider die Zeit übersehen. Das tut mir aufrichtig leid. Es war ein Fehler“, bedauert der Bundespräsident.

Dem Bundespräsidenten und seiner Ehefrau drohen natürlich keinerlei Konsequenzen. Der Lokalbetreiber wiederum könnte nun wegen Verstoßes gegen die Sperrstunde zu einem deftigen Bußgeld von bis zu 30.000 Euro verdonnert werden. Aki Nuredini, der das Nobelrestaurant seit 37 Jahren führt, will jedoch von einem angeblichen Fehlverhalten nichts wissen. Der Bundespräsident sei nämlich Stammgast bei ihm, so wie viele Künstler.

„Er hatte Fisch zum Abendessen. Ich habe alles richtig gemacht und wir haben pünktlich um 23 Uhr, wie es das Gesetz vorschreibt, mit einer letzten Getränkerunde zugesperrt. Der Bundespräsident hat nachher einfach noch, anfänglich war auch ich dabei, mit seiner Frau draußen im überdachten Schanigarten nett geplaudert“, erklärte der Betreiber.

Rein gesetzlich kann ein Lokal Gästen auch nach dem Schließen um 23.00 Uhr erlauben, sitzen zu bleiben. Allerdings darf dann nichts mehr serviert werden. Nun wird der Wiener Magistrat in dem Fall entscheiden.

mka/gs

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