Freitag, April 26, 2024
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Nach Tötung Soleimanis: Abgeordnete der Linksfraktion stellen Strafanzeige gegen Merkel

Acht Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion haben wegen der Tötung des iranischen Generals Soleimani Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung beim Generalbundesanwalt gestellt. Gegen Kanzlerin Merkel und Mitglieder ihrer Regierung gebe es einen Tatverdacht wegen „Beihilfe durch Unterlassen zum Mord“.

Politiker der Linksfraktion im Bundestag sehen in der Tötung des iranischen Generals Ghassem Soleimani sowie des Vizechefs der irakischen Volksmobilisierungskräfte, Abu Mahdi al-Muhandis, einen Fall für den Generalbundesanwalt. Gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Mitglieder ihrer Regierung gebe es einen Tatverdacht wegen „Beihilfe durch Unterlassen zum Mord“, heißt es in der am Donnerstag gestellten Strafanzeige der acht Abgeordneten, die Sputnik vorliegt.

Soleimani war am 3. Januar in der Nähe des Flughafens Bagdad mit Raketen getötet worden, die von einer US-amerikanischen „Reaper“-Drohne aus abgefeuert worden seien. Er war Kommandeur der iranischen Al-Kuds-Brigaden. Genannt werden in der Anzeige auch die Tötung eines Flughafenmitarbeiters, der zufällig in der Nähe war, sowie vier weiterer Menschen in der Fahrzeugkolonne.

Hintergrund ist, dass möglicherweise der Killerdrohnenangriff unter Einbindung der Relaisstation auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz erfolgte.

„Das heißt, die Drohnensteuerung läuft aus den USA über ein Unterseekabel nach Europa, über Ramstein als Relaisstation in das Zielgebiet“, erklärt einer der Anzeigeerstatter, Der Bundestagsabgeordnete Dr. Alexander Neu (Die Linke) im Sputnik-Interview.

Es gebe keine Alternativen, was die Signalweiterleitung anbetreffe, als über das Unterseekabel via Ramstein, so Neu.

Er sieht eine Mitverantwortung für das Attentat bei der Bundesregierung: Die Regierung mache sich mitschuldig, „wenn sie dafür die Sorge trägt, dass der Gast USA in Deutschland sich an das Völkerrecht hält“.

Der Abgeordnete verweist dabei auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Dieses hat der Bundesregierung in seiner Entscheidung vom 19.03.2019 (4 A 1361/15) auferlegt, sicherzustellen, dass die Airbase Ramstein nicht für völkerrechtswidrige Drohnenangriffe der USA genutzt wird. „Die deutsche Bundesregierung hat auf dieses Urteil mit Untätigkeit reagiert und ließ die weitere Nutzung Ramsteins trotz Kenntnis um die völkerrechtliche Brisanz offenbar weiter uneingeschränkt zu. Dadurch hat sie diesen, wie schon zahlreiche vorherige US-Drohnenangriffe ermöglicht“, betont der Abrüstungsexperte.

Doch Neu zeigt sich zugleich skeptisch, dass es zu Ermittlungen oder zu einem Gerichtsverfahren kommen wird: „Die Rechtsstaatlichkeit zeichnet sich durch Gewaltenteilung aus. Und das mit der Gewaltenteilung ist in Deutschland nicht ganz so weit her, wie man der Öffentlichkeit vermitteln möchte. Wir gehen davon aus, dass der Generalbundesanwalt eine Weisung aus dem Justizministerium bekommt, das Verfahren erst gar nicht aufzunehmen, denn er ist dem Justizministerium untergeordnet.“

Quelle!:

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