Freitag, April 26, 2024
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„Nicht alleine gelassen, sondern komplett verarscht“: Wo einem bei Corona-Hilfen der Kragen platzt

Immer öfter werden in der Corona-Krise Stimmen laut, die meinen, der Staat behandle die Menschen nur als „abstrakte, verzerrte Wesen“. Ein empörter Brief einer freischaffenden – und dazu noch schwangeren Musikerin geht nun viral und legt einem die schwierige Lage der FreiberuflerInnen nahe: Soforthilfen funktionieren oft so gut wie nicht.

Es wird beklagt, geflucht und getröstet. „Auf staatliche Hilfe kann man sich echt nicht verlassen! Große Ankündigungen und dann nur heiße Luft! Es ist ein Grauen!“, schreibt eine gewisse Doris Wellen auf Facebook. „Was für ein Armutszeugnis und es ist sicher nicht das letzte Mal“, legt Michael Imm nach – „Jaja, das Land der Dichter und Denker…alles für die Künstler, außer angemessenen Lohn natürlich.“ Am Donnerstag hat die freischaffende Sängerin Vera Klima – im achten Monat schwanger – auf Facebook ihre verzweifelte Suche nach staatlicher Unterstützung in der Corona-Zeit detailliert dargestellt – und viel Resonanz gefunden. Nachdem sie in letzter Zeit so oft mit dem Satz „Für Künstler wird doch so viel getan“ konfrontiert gewesen sei, sei ihr einfach der Kragen geplatzt, schreibt die 34-Jährige.

Hallo, ich bin selbstständige Musikerin, im 8. Monat schwanger. Hier kommt meine kleine persönliche Geschichte zum Thema…

Gepostet von Vera Klima am Donnerstag, 21. Mai 2020

Wie auch vielen ihrer Kollegen, sind bei Klima und ihrem Freund – eben einem Musiker – aufgrund des Lockdowns viele Auftritte ausgefallen. Das Einkommen habe sich binnen weniger Tage von 100 auf 25 Prozent reduziert. Ende März beantragt sie nach eigenen Angaben die Soforthilfe für Selbstständige und muss vier Wochen danach erfahren, dass die eingezahlten 2.800 Euro nur für Betriebskosten eingesetzt werden dürfen – der Rest wird zurückgefordert mit einer Androhung von bis zu fünf Jahren Haft bei falschen Angaben. Da die Kosten, die sie von ihren Einnahmen deckeln muss, zum Großteil privat sind, darf sie von den 2.800 Euro letztendlich nur  600 Euro für drei Monate „Betriebskosten“ behalten. Als Klima sich dann die Ende April von Kulturstaatsministerin Grütters angekündigten Ausfallhonorare ansieht, stellt es sich heraus, dass diese nur für Veranstaltungen der vom Bund geförderten Einrichtungen gelten. Auch auf die vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) angekündigte Hilfe für private Kosten der KünstlerInnen – 1000 Euro monatlich für drei Monate – kann sie dann offenbar nicht zugreifen, weil sie bereits Soforthilfe beantragt hatte. „Dann erscheint die Meldung, dass ich aufgrund dessen nicht mehr berechtigt bin für diese Hilfe. Alles klar, Miete und Essen – überschätzt“, berichtet die Musikerin enttäuscht und befürchtet, das ganze Jahr arbeitslos bleiben zu müssen. Auch das Mutterschaftsgeld, das die Schwangere ab Mitte Juni bekommen soll, wird in Bezug auf ihr Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt berechnet – wo sie in den letzten Monaten aufgrund des Berufsverbots „gar nichts mehr“ verdient habe. „Ob man bitte einfach das Jahr 2019 als Berechnungsgrundlage nehmen könne?“, fragte sich die Künstlerin, –

„Ich rufe mich durch sämtliche Stellen. Die Antwort: dafür müsse man ein Gesetz ändern. Ich schreibe drei Emails an Familienministerin Giffey. Keine Antwort.“

„Wir lassen niemanden alleine“, beruft sich die Frau auf die Worte des Wirtschaftsministers Peter Altmaier von Ende März. Es dürfe und es werde ‘keine Solidaritäts-Lücke’ geben, sagte der CDU-Politiker, als er ein Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige in Höhe von 50 Milliarden Euro beschlossen ankündigte. „Doch. Obwohl – Ich fühle mich nicht allein gelassen. Ich fühle mich einfach nur komplett verarscht“, setzt die Musikerin fort. Auch die vierte Hilfe für Solo-Selbstständige ist aus ihrer Sicht nur „heiße Luft“. Auch fügt Klima hinzu, nicht zu betteln oder mit einem Bein auf der Straße zu stehen. Nur müssten sie und ihre Kollegen seit März von ihren Ersparnissen leben. „<..> Ich kann gerade noch nicht sagen, was mich mehr entsetzt: die Art, wie die Staatsregierung mit soloselbständigen Kulturschaffenden umspringt oder die Verlogenheit, mit der Hilfsmaßnahmen öffentlichkeitswirksam propagiert werden, von denen dann bei dem Teil der Kulturszene, der jetzt am meisten darauf angewiesen wäre, nichts ankommt“, schreibt seinerseits der Lebenspartner der Sängerin, Jochen Enthammer. Offensichtlich kalkuliere man kühl mit dem Tod eines ganzen Berufszweigs.

An die Bayerische Staatsregierung, das bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, das bayerische…

Gepostet von Jochen Enthammer am Donnerstag, 21. Mai 2020

„Nach dem oben geschilderten Verlauf drängt sich doch der Verdacht auf, dass die Künstlerhilfen nichts anderes sind als mediale Effekthascherei seitens der Staatsregierung“, resümiert seine Lebenspartnerin – ein Schluss, der in vielen Künstlerfamilien seit Wochen ein starkes Echo zu finden scheint. An einer Stelle wird kritisiert, dass die Bundesregierung lieber neun Milliarden in die Lufthansa oder 18,5 Milliarden in neue Kampfflugzeuge stecke. Auf der anderen Seite wird Altmaier persönlich als Schuldiger gesehen. Immer wieder wird bemängelt, dass die geltenden Soforthilfen für Selbstständige nicht für den Lebensunterhalt genutzt werden dürfen. „Kultur ist auch systemrelevant“, ertönen längst die beunruhigten Stimmen.

„Wir lassen niemanden alleine“?

Nach den Vorgaben der Bundesregierung dürfen Solo-Selbstständige die finanziellen Hilfen tatsächlich nicht als Ersatz für ausgefallene Aufträge und Einkommen nutzen, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Für den Lebensunterhalt sollen sie die Grundsicherung nach SGB II – Hartz IV – beantragen. Der Händlerbund e.V., aber auch die Bundesländer hatten Ende April der Berichterstattung zufolge in Briefen an Altmaier eine Anpassung der Soforthilfen gefordert, so dass auch ihr Lebensunterhalt gesichert würde.  Die Forderungen soll Bundeswirtschaftsminister Altmaier Anfang Mai in einer Sitzung mit den Wirtschaftsministern der Bundesländer abgelehnt haben. Die Bundesvorgaben für die Soforthilfen bleiben damit unverändert.

lk/gs

Quelle!:

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