Freitag, Mai 3, 2024
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Offenbacher IS-Kämpfer verklagt Deutschland – und jammert über Menschenrechtsverstöße

Offenbach / Erbil – Auf soviel Dreistigkeit ist unser Rechtssystem wohl einfach nicht ausgelegt: Ein deutscher Dschihadist und IS-Anhänger verklagt ausgerechnet die Bundesrepublik, der er einst freiwillig den Rücken gekehrt hatte, weil die ihn nicht zurückholen will.

Deniz B., deutscher Staatsbürger, jammert, im Irak drohe er zum Opfer „menschenrechtswidriger Zustände“ zu werden. Auf dem Höhepunkt des scheinbaren Siegeszugs der Terrormiliz hatte er sich dem „Islamischen Staat“ (IS) angeschlossen. Im Namen Allahs nach Herzenslust morden, plündern, vergewaltigen und versklaven – darauf fuhr der türkischstämmige Offenbacher anscheinend so ab, dass er sich bei den Dschihadisten freiwillig als Kämpfer verdingte. Im Nordirak war das Abenteuer jäh vorbei, als der Dschihadist zusammen mit Kameraden von kurdischen Einheiten gefaßt und inhaftiert wurde. Die irakische Justiz wird ihm, wie derzeit vielen anderen IS-Kriegsgefangenen, in Kürze den Prozeß machen. Ihm droht die Todesstrafe.

In Deutschland, im Land der 1001 Hinterhof-Moscheen und Heimstatt eines angeblich „friedlichen, aufgeklärten Islams“, war Deniz B. einst radikalisiert worden. Von Deutschland verlangt der IS-Veteran, man solle ihn schnellstens aus dem Irak ausfliegen. Ausgerechnet das Land, dessen Freiheitlichkeit ihn so abstieß, dass er in den Orient zog, soll ihn jetzt also retten – unter Berufung auf genau die Grundrechte, die der Gotteskrieger seinen zahllosen Opfern nicht zugestanden hatte, und auf die der „Islamische Staat“ einen Dreck gibt. Diese Chuzpe macht nur noch sprachlos. Das Auswärtige Amt hatte, wie auch in ähnlich gelagerten Fällen, auf das Hilfsgesuch nicht reagiert – zu Recht.

Die Frankfurter Anwälte Ali Aydin und Seda Basay-Yildiz, die den taktisch-reumütigen Terrorkämpfer in seiner plötzlichen Opferrolle verteidigen, gaben gestern ein Statement ab, dessen Unverfrorenheit für jeden Menschen mit normalem Rechtsempfinden kaum zu ertragen ist: Die Bundesregierung, hieß es da „versuche, „…sich durch taktisches Nichtstun und scheinheilige Argumente ihrer Pflicht zu entziehen“. Und weiter: „Deutschland ist verfassungsrechtlich verpflichtet, unseren Mandanten nach Deutschland zurückzubringen.“ Die Verteidiger ziehen Vergleiche zum Fall Ali B., des Killers der 14jährigen Susanna aus Wiesbaden, der 2018 persönlich nach erfolgter Abschiebung in die autonome Region Kurdistan vom Bundespolizeichef  zurück nach Deutschland geholt worden war. Der Vorgang hatte bundesweit für Schlagzeilen und Empörung gesorgt. Eine ähnliche Rückholaktion solle auch für ihren Mandanten eingeleitet werden.

Sollte die deutsche Regierung allen Ernstes – unter erneuter Berufung auf angeblich „gebundene Hände“ und humanitäres Grundrechtsdiktat – abermals einen Terroristen und Mörder zurückholen und ihn damit der Justiz der Ländern entreißen, in denen er seine mutmaßlichen Verbrechen verübt hat, so wäre damit vielleicht den Buchstaben, aber sicher nicht dem Geist unserer Verfassung Genüge getan. Das Vertrauen in unser Rechtssystem würde irreparablen Schaden nehmen. Es kann kaum angehen, dass menschenverachtende Subjekte ausgerechnet von der Menschlichkeit derer profitieren, denen sie nach dem Leben trachten. Deutschland muss endlich härter durchgreifen gegen Terror und Fundamentalismus, im In- und Ausland – und Täter müssen endlich die Konsequenzen ihres Handelns tragen. (DM)

@jouwatch

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