Freitag, April 26, 2024
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Pornografie für Kinder frei zugänglich – Medienaufseher wollen Jugendschutz durchsetzen

Von Kika zu Pornhub – trotz Jugendschutzbestimmungen ist es in Deutschland noch immer kinderleicht, pornografische Inhalte im Internet abzurufen. So können auch Minderjährige ungefiltert mit abnormalen Sexualpraktiken konfrontiert werden. Die Landesanstalt für Medien NRW geht nun dagegen vor.

Am Negativbeispiel „Gangbang“ erklärt Medienaufseher Tobias Schmid, Chef der Landesanstalt für Medien NRW, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur die Problematik:

„Wenn bei Kindern der Eindruck entsteht, Gangbang ist eine normale Sexualpraktik, in der die Frau benutzt und gedemütigt wird, dann ist das sicherlich ein extremes Problem.“ Kinder und Jugendliche sollten mit solchen Inhalten nicht aufwachsen, das sei schließlich der Kern des Jugendschutzes.

Für einen Zehnjährigen sei der Umgang mit harter Pornografie nicht naheliegend und könne zur Verschiebung der Werte-Grenzen führen.

Die Landesanstalt für Medien NRW ist nun aktiv geworden und geht als bundesweiter Vorreiter gegen entsprechende Verstöße vor. In einer Pressemitteilung vom Dienstag heißt es:

„Die Landesanstalt für Medien NRW hat vier solcher Fälle, zu denen die reichweitenstärksten Anbieter auf dem deutschen Markt gehören, in die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) eingebracht. Weitere Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen anderer Pornoanbieter werden geprüft. Halten sich die Anbieter weiterhin nicht an die Vorgaben des deutschen Jugendschutzes, droht ihnen in letzter Konsequenz die vollständige Sperrung ihrer pornografischen Angebote in Deutschland.“

Auch an den vermutlichen Marktführer mit Sitz in Zypern sei ein Bescheid ergangen.

Den Medienaufsehern geht es um die konsequente Altersüberprüfung der Nutzer. Ein von der Kommission für Jugendschutz (KJM) positiv bewertetes Modul zur Verifikation des Alters funktioniert so:

„Entscheidet sich ein Nutzer im Zuge einer Altersverifikation für die Verwendung von ‚IDnow AutoIdent‘, werden die relevanten Daten wie Name, Geburtsdatum oder E-Mail-Adresse an IDnow übertragen. Der Identifizierungsvorgang wird in der IDnow-App gestartet, die den Nutzer im ersten Schritt dazu auffordert, die Vorderseite seines Ausweisdokuments vor die Smartphone-Kamera in das angezeigte Fenster zu halten. Die App erkennt den Typ des Ausweisdokuments, liest die Daten aus, erstellt Fotoaufnahmen des Dokuments und speichert die Daten. Gleiches geschieht mit der Rückseite des Dokuments. ‚IDnow AutoIdent‘ ermittelt, ob die Rückseite zur Vorderseite passt und überprüft die Sicherheitsmerkmale des Dokuments. Dazu muss der Nutzer das Ausweisdokument mit der Smartphone-Kamera filmen und es dabei kippen. Danach erfolgt der automatische Gesichtsvergleich zwischen dem Foto auf dem Dokument und dem Nutzer vor der Smartphone-Kamera. Zu diesem Zweck erstellt ‚IDnow AutoIdent‘ Aufnahmen des Gesichts aus verschiedenen Perspektiven. Die IDnow Technologie nutzt eine KI-basierte, dynamische Bildanalyse, um die Videoaufnahmen des Ausweisdokuments analysieren. Das System funktioniert neben der App auch über einen Browser.“

Ganz schön viel Aufwand und ganz schön viel persönliche Daten, zumal für etwas so Tabubehaftetes wie den Konsum von Pornografie. Da wundert es wenig, dass die Branche die Zwänge des Jugendschutzes umgeht, indem sie neben legalen .de-Adressen mit Verifikation auch zugangsfreie .com-Adressen anbietet. 

Sollten die Anbieter nicht einlenken, werde man droht die Netzsperre. „Dann werden wir die Infrastruktur-Anbieter, also Telekommunikationsunternehmen, um Sperrung der illegalen jugendgefährdenden Inhalte bitten“, so Medienaufseher Schmid.

Quelle!:

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