„Wer seine Meinung äußert, sollte auch dazu stehen können“, meinte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und plädierte für eine Klarnamenpflicht im Netz, wie der SPIEGEL meldet. Wie seine Forderung zu interpretieren ist, hängt davon ab, ob er noch weiß, in welchem Land wir inzwischen leben oder ob er die BRD mit einer rechtsstaatlichen Demokratie verwechselt. Der Kommentar.
Es sei für eine offene Gesellschaft schwer erträglich, wenn sich die Menschen bei Debatten im Internet nicht offen gegenübertreten, meinte der Ex-Innenminister. Im Schutze der Anonymität würden Privatleute und Personen des öffentlichen Lebens beleidigt und bedroht. Das ist eine zutreffende Zustandsbeschreibung.
Ein naiver oder ein hinterlistiger Einwand?
Daß es das Posten unter Nicknamen erleichtert, drastischere Formulierungen bei der Meinungsäußerung zu wählen, als Viele sie wählen würden, müssten sie unter ihren Klarnamen posten, liegt auf der Hand. Auch, daß sich in der Anonymität virtuelle Meinungsmehrheiten generieren lassen, die es realiter nicht gibt, ist ein Nachteil der Anonymität. Am Inhalt der geäußerten Meinungen ändert das freilich nichts.
Es ist aber nicht davon auszugehen, daß Schäuble daran denkt, das Recht von Nutzern auf freie Meinungsäußerung dann zu achten, würden sie unter ihrem Klarnamen posten. Der Autor dieser Zeilen wurde bereits zu einer vierstelligen Geldstrafe dafür verurteilt, daß er unter seinem Klarnamen bei Facebook gepostet hatte, man solle ihm die Kanzlerin vom Hals schaffen und es wie einen Unfall aussehen lassen. Verurteilt wurde er, obwohl er nachweisen konnte, daß die Phrase „Laß´es wie einen Unfall aussehen“ im Deutschen als geflügeltes Wort verwendet wird. Der Musiker Farin Urlaub hatte die Phrase sogar als Titel einer Konzerttournee gewählt und unter diesem Titel 2010 eine CD herausgebracht. Auch Sprachforscher stuften diese Phrase als einen Stoßseufzer ein, der nicht unbedingt exakt das meint, was er buchstabengetreu aussagt. Auch der Hinweis, daß es sich um ein legendäres, oft gebrauchtes Filmzitat handelt, half nicht weiter. Das Gericht wollte die Phrase partout als einen tatsächlichen Gewaltaufruf gegen die Kanzlerin interpretieren.
Meinungsfreiheit
Wolfgang Schäubles Vorstoß hin zur Klarnamenpflicht wäre dann zu unterstützen, wenn Meinungsfreiheit hierzulande noch hochgehalten werden würde. Das wird sie aber leider nicht, wie inzwischen allzu Viele erfahren mußten, die beispielsweise ihre parteipolitische Präferenz offenbarten und die AfD als ihre bevorzugte Partei nannten. Es ist daher eher anzunehmen, daß Schäuble an die leichtere Identifizierung von „Dissidenten“ denkt, als daran, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung tatsächlich zu garantieren.
Systematisches Duckmäusertum
Es ist eine nicht zu bestreitende Tatsache, daß es Diskrepanzen gibt zwischen der Wahrnehmung einer öffentlichen Sympathie für die AfD und ihren tatsächlichen Wahlergebnissen. Allzu offensichtlich ist: Erst in der Anonymität der Wahlkabine verleihen viele Demokraten in Deutschland ihrer politischen Einstellung Gewicht. Warum das so ist, darüber braucht man nicht lange zu rätseln: Es herscht ein Klima der Angst und des Mißtrauens. Und das herrscht völlig zu Recht.
Ein gängiger deutscher Lebensentwurf hängt daran, sich zu verpflichten, beispielsweise Banken gegenüber. Häuser werden auf Kredit gebaut, oft jahrzehntelang abbezahlt; es gilt, Konsumentenkredite abzubezahlen, Leasingraten zu erarbeiten und dergleichen mehr. Es ist schlechterdings undenkbar, daß beispielsweise ein Mitarbeiter der Evangelischen Kirche seinen Job behalten würde, wäre bei seinem Arbeitgeber bekannt, daß er sich für die AfD engagiert. Analoges gilt für viele „Demokraten“ in Deutschland. Nicht umsonst erleben immer mehr Freigeister ihr Heimatland als eine Meinungs- und Gesinnungsdiktatur. Beamte, aber auch Angestellte im öffentlichen Dienst und überhaupt lohnabhängig Beschäftigte würden hierzulande ihre Lebensentwürfe gefährden, die Versorgung ihrer Kinder, ihr Zuhause und vieles mehr, wenn sie nur ihre Meinung offen sagen würden. Unflätigkeiten müssten sie dabei noch gar nicht geäußert haben.
Eine Klarnamenpflicht im Netz würde zweifellos dazu führen, daß sie ihre Meinungen dort nicht mehr äußern würden. Schäubles Forderung fußt auf der Idealvorstellung eines demokratischen Gemeinwesens, das so, obwohl im Grundgesetz garantiert, längst nicht mehr existiert.
Insofern ist Schäubles Vorstoß abzulehnen. Das Gemeinwesen, in dem das Posten der eigenen Meinung problemlos möglich wäre, gibt es nicht mehr.
@jouwatch



