Samstag, April 27, 2024
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Rechtsmittel wirken: Uwe Sailer muss Gegendarstellung veröffentlichen

Auf seinem Blog brachte Uwe Sailer fälschlicherweise eine Person mit der verbotenen Webseite „alpen-donau.info“ in Verbindung. Nun musste er auf Anweisung des Oberlandesgerichts Linz eine Gegendarstellung einbringen.

Auf seinem Blog „dahamist.at“ prangert der Polizeibeamte und selbsternannte „Datenforensiker“ Uwe Sailer regelmäßig Personen mit unliebsamen politischen Meinungen an. Im Sommer bezog er sich in einem seiner Postings auf das extremistische und offen zur Gewalt aufrufende Antifa-Portal „Recherche-Wien“, das über den Freigang Gottfried Küssels im Alten AKH berichtete und wahrheitswidrig behauptete, dass Dr. Christian Alexander einem Treffen anwesend gewesen wäre. Sailer setzte unter seinen Bericht den Tag „Dr. Alexander Christian“, womit er ihn aufgrund des Titelbildes fälschlicherweise auch in Verbindung mit der Alpen-Donau-Webseite brachte.

Pflicht zur Gegendarstellung

Dieser entschied sich, gegen den dadurch erwirkten Eindruck, er stünde in Verbindung mit der Webseite, juristische Schritte einzuleiten. Uwe Sailer löschte daraufhin das Posting. Während das Landesgericht Linz in erster Instanz seine Forderung nach einer Gegendarstellung ablehnte, kam das Oberlandesgericht Linz nach einer Berufung zu einem anderen Schluss. Uwe Sailer wurde dazu verpflichtet, auf seinem Blog eine Gegendarstellung einzureichen. Dem ist er bereits nachgekommen.

Beitragsbild:  Pixabay

Quelle: Info Direkt

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