Montag, April 29, 2024
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Russlands Außenministerium kommentiert jüngste Merkel-Macron-Vorwürfe gegen Moskau

Russlands Außenministerium hat die jüngste gemeinsame Erklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron kommentiert. Sie werfen Moskau Menschrechtsverletzung und Eskalation im Asowschen Meer vor.

Merkel und Macron hatten zuvor „sichere, freie und ungehinderte Durchfahrt für alle Schiffe durch die Straße von Kertsch“ und die sofortige Freilassung aller ukrainischen Seeleute gefordert, die nach illegaler Überquerung der russischen Grenze festgenommen worden waren.

Das russische Ministerium unterstützt die Erklärung von Macron und Merkelüber die Unterstützung des Appells in Bezug auf „einen stabilen, nachhaltigen und umfassenden Waffenstillstand in der Ostukraine“ sowie die Notwendigkeit der Umsetzung aller Punkte der Minsker Vereinbarungen.

Russlands Außenministerium sprach dabei sein Bedauern über den zweiten Teil dieser Erklärung aus, „in der Berlin und Paris Russland kategorisch gewisse Menschenrechtsverletzungen auf der Krim, Eskalation der Spannung im Asowschen Meer und in der Straße von Kertsch vorwerfen sowie inakzeptable Forderungen gegen Russland erheben“.

Moskau will laut dem Ministerium auf die Jämmerlichkeit der Versuche, den rechtlichen Status der Krim und Sewastopols als Subjekte Russlands in Frage zu stellen, verweisen. Denn die Wahl sei durch freie Willensäußerung entsprechend dem internationalen Recht getroffen worden.

„Russland wird weiterhin seine Souveränität stark verteidigen und jegliche Provokationsversuche unterbinden“, betonte das Außenministerium.

Ukrainische Provokation in der Straße von Kertsch

Die russische Küstenwache hatte am 25. November drei ukrainische Schiffe aufgebracht und die 24-köpfige Besatzung, darunter mindestens zwei Geheimdienstler, festgesetzt. Die Schiffe, die Waffen an Bord hatten, wollten ins Asowsche Meer fahren, ohne dass die Durchfahrt zuvor beim russischen Grenzschutz angemeldet worden war.

Die Schiffe mit abgeschalteten Transpondern drangen unerlaubt in das russische Territorialgebiet ein und reagierten nicht auf Warnungen der russischen Seite, dass sie die Staatsgrenze verletzt hätten.

Moskau bezeichnete dies als Verstoß gegen das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen sowie gegen bilaterale Vereinbarungen zwischen den beiden Ländern.

Krim-Referendum

Am 16. März 2014 hatte auf der Krim eine Volksabstimmung stattgefunden. 97 Prozent der Wahlbeteiligten stimmten für die Wiedervereinigung mit Russland. Ausländische Beobachter hatten das Referendum verfolgt.

Die Ukraine sowie westliche Staaten erkannten den Beitritt der Halbinsel zu Russland nicht an und bezeichneten diesen als „Annexion“. Daraufhin wurden Wirtschaftssanktionen gegen Moskau beschlossen, die seitdem jährlich verlängert werden. Russland weist seinerseits darauf hin, dass das Referendum in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht verlaufen sei.

Im Februar 2014 war der damalige ukrainische Präsident Viktor Janukowitsch infolge heftiger Proteste abgesetzt worden. Russland bewertete diese Ereignisse als vom Westen finanzierten illegalen Staatsstreich.

Quelle!: #zaronews

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