Schweden – Die oberste schwedische Behörde für Rechtsmedizin bestätigt, dass die medizinische Altersbestimmung im Asylprozess wissenschaftlich einwandfrei und daher rechtmäßig ist.
Anders als in Deutschland, wo eine medizinische Untersuchung zur Altersbestimmung von sogenannten „Flüchtlingen“ immer noch als unethisch verweigert wird, geht Schweden einen pragmatischen Weg. Nachdem das ehemalige Multi-Kulti-Vorzeigeland 2015 ebenfalls den Altersangaben der in Heeresstärke einfallenden, passlosen Immigranten bedingungslos Glauben schenkte, scheinen nun schwierige Zeiten für die angeblichen „Minderjährigen unbegleitete Flüchtlinge “ (MUFL) anzubrechen. Anders als in Deutschland setzt Schweden schon seit längerer Zeit medizinische Verfahren ein, um festzustellen ob ein Asylant nachweislich älter als 20 Jahre oder – so wie häufig in dieser Altersgruppe angegeben – noch minderjährig ist.
Flüchtlingshelfer und „Refugee welcome“-Aktivisten klagten gegen diese medizinischen Untersuchungen und machten, wie in Deutschland, geltend, dass die körperliche Unversehrtheit dadurch verletzt würde.
Wie das Rättsmedicinalverket, die oberste Behörde der Rechtsmedizin, nun feststellt, ist die medizinische Altersbestimmung im Asylprozess wissenschaftlich ein einwandfreier Vorgang und daher rechtmäßig. Das Alter der Asylanten wird aktuell durch zwei medizinische Untersuchungen festgestellt: einer Röntgenuntersuchung der Weisheitszähne im Unterkiefer und Magnetkamera-Röntgen der unteren Oberschenkelknochen. In einer Stellungnahme stellt die Behörde dar, dass man sich sicher sei, dass die angewandte Bewertungsmodelle ausreichend Rechtssicherheit bieten und den aktuellen Wissenstand widerspiegele. (SB)
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