Freitag, Mai 3, 2024
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Schwindel bei Indentitätsangaben soll Weg zum deutschen Pass erschweren

Ausländer, die bei der Einreise nach Deutschland eine falsche Identität oder Staatsangehörigkeit angegeben haben, sollen nach Plänen des Bundesinnenministeriums in der Zukunft Schwierigkeiten bei der Einbürgerung bekommen.

Unter einer falschen Identität in Deutschland verlebte Jahre sollen künftig nicht mehr angerechnet werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt und über den zuvor „Die Welt“ (online/print Freitag) berichtete. Das ist bedeutend, weil ein Ausländer oder eine Ausländerin in der Regel acht Jahre im Land gelebt haben muss, bevor der deutsche Pass beantragt werden kann.

„Eine Rechtsordnung, die sich ernst nimmt, darf nicht Prämien auf die Missachtung ihrer selbst setzen. Sie schafft sonst Anreize zur Rechtsverletzung, diskriminiert rechtstreues Verhalten und untergräbt damit die Voraussetzungen ihrer eigenen Wirksamkeit“, heißt es in dem Gesetzentwurf zur Begründung.

Für die Täuschung über Identität oder Herkunft kann es verschiedene Gründe geben. So ist eine Abschiebung kaum möglich, wenn der Betreffende keine Papiere hat und sein Heimatland unbekannt ist. Zudem unterscheiden sich die Chancen für Asylbewerber auf Schutz in Deutschland je nach Herkunftsland erheblich.

So können die Folgen einer Täuschung aussehen

Der Gesetzentwurf sieht ebenfalls vor, dass sogenannten Identitätstäuschern eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis und eine spätere (unbefristete) Niederlassungserlaubnis vorenthalten werden soll. Diese wiederum ist erforderlich, um eingebürgert zu werden. Nach der geplanten Gesetzesänderung würden die Betreffenden schon an der Niederlassungserlaubnis scheitern. Demnach soll die „Klärung von Identität und Staatsangehörigkeit als zwingende Voraussetzung auch im Aufenthaltsrecht für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis“festgeschrieben werden.

Die dritte Hürde betrifft Kinder sogenannter Identitätstäuscher. Bisher erhalten in Deutschland geborene Kinder zweier ausländischer Elternteile in der Regel ab Geburt den deutschen Pass, falls ein Elternteil schon acht Jahre im Land lebt. Wenn ein Elternteil die Behörden jedoch über seine Identität getäuscht hat, sollen auch deren Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit rückwirkend verlieren.

Künftig soll die geklärte Identität und Staatsangehörigkeit der Eltern als „Voraussetzung“ für den Erwerb der Staatsangehörigkeit in Deutschland geborener Kinder festgeschrieben werden. Das gilt aber für Kinder bis zu fünf Jahren. Weitere Ausnahmen sind zum Beispiel die Verwandtschaft mit einem deutschen Elternteil. Zudem darf kein Kind staatenlos werden.

Geplant ist zudem, dass Menschen, die hierzulande Asyl oder Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten, in der Regel nicht mehrere Staatsangehörigkeiten haben dürfen. Dies trifft auf ungefähr ein Viertel aller Asylbewerber in Deutschland zu.

pd/sb/dpa

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