Sonntag, April 28, 2024
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Sie kriegen nie genug: Grüne wollen regionale und kommunale Flüchtlingsaufnahme stärken

Bereits jetzt stöhnen die Kommunen über die Last, die ihnen die unverantwortliche Kanzlerin in der Flüchtlingskrise übergestülpt hat. Die Infrastruktur bricht zusammen, die Steuerlasten und die wirtschaftlichen Probleme werden immer größer. Doch all das interessiert die Grünen nicht. Ihnen geht es in erster Linie darum, Deutschland so geschwind wie möglich in den Ruin zu treiben.

Wie die Grünen ticken, erfährt man an diesem Antrag, den die Fraktion, namentlich Anton Hofreiter und Kathrin Göring-Eckardt kürzlich der Bundesregierung um die Ohren gehauen hat:

Eine lebendige Zivilgesellschaft ist essentiell für den Rechtsstaat und eine wehrhafte Demokratie. Angriffe gegen zivilgesellschaftliche Akteure und Organisationen in der Bundesrepublik haben in jüngster Zeit jedoch in beunruhigendem Maße zugenommen. Sie reichen vom Entzug staatlich institutioneller Förderung bis hin zu gezielten Diffamierungen und treffen eine breite Palette an gesellschaftlichen Bewegungen: von den Schülerinnen und Schülern der Protestbewegung „Fridays for Future“, der Deutschen Umwelthilfe, der
zivilen Seenotrettung oder den Flüchtlingsräten und Beratungsstellen für Flüchtlinge. So beinhaltet das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, welches sich gegenwärtig noch im Ressortverfahren befindet, zwei neue Straftatbestände, die auf die zivilgesellschaftliche Unterstützung von geflüchteten Menschen abzielen: einerseits die Veröffentlichung und Verbreitung von Abschiebeterminen, die strafbar werden sollen und andererseits die Bereitstellung von Informationen über Abschiebungen durch Beratungsstellen, die deutlich erschwert werden sollen.

Besonders hartnäckig halten sich zudem die Kriminalisierungsvorwürfe gegen Engagierte im Bereich der zivilen Seenotrettung. Dass die Regierungen der EU Mitgliedsstaaten nach dem Ende der staatlichen Seenotrettungsmission „Mare Nostrum“ und mit der Entscheidung, keine Schiffe mehr im Rahmen der Europäischen Mission „EUNAVOR MED Sophia“ zu entsenden, keine eigene Seenotrettung organisieren, ist nicht nachzuvollziehen. Mittlerweile haben sich daher fast 50 Städte und Gemeinden in Deutschland zu „Sicheren Häfen“ erklärt. Sie wollen ihr kommunales Selbstbestimmungsrecht im Sinne des Flüchtlingsschutzes nutzen und erklären sich dazu bereit, aus Seenot gerettete Menschen aufzunehmen. Derzeit hindert § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz die Länder jedoch an einer eigenständigen Durchführung humanitärer Aufnahmeprogramme, da hierzu immer das Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat erforderlich ist.

Städten und Gemeinden kommen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen konkrete Aufgaben zu. Unterbringung, soziale Integration, medizinische Versorgung und Bildung – all diese Aufgaben liegen in kommunaler Zuständigkeit. Hierfür müssen Städte und Gemeinden finanziell besser als bisher unterstützt werden. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass Kommunen und Regionen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten direkt aus einem EU-weiten, kommunalen Integrationsfonds unterstützt werden können. Zudem spiegeln sich die finanziellen Mittel bisher nicht angemessen in den Fördermöglichkeiten, die die EU im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zur Verfügung stellt, wider. Es braucht dafür einen eigenen Finanzierungsmechanismus.

Die Bundesregierung muss sich für eine nachhaltige Verantwortungsteilung zum Schutz von Geflüchteten einsetzen. Das Feilschen europäischer Mitgliedsstaaten um Aufnahmekontingente auf dem Rücken von aus Seenot geretteten Menschen, die Schutz suchen, muss ein Ende haben. Hier muss die
Bundesregierung als Vorbild voran gehen und auf nationaler Ebene Kommunen und Städte bei der freiwilligen Aufnahme von Schutzsuchenden und deren
Integration unterstützen und fördern.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. Städte und Kommunen, die ihre Bereitschaft zur Aufnahme und Integration von Geflüchteten zusätzlich zum existierenden Verteilungsschlüssel erklärt haben, in diesem Anliegen zu unterstützen;
2. § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz in eine Benehmensregelung zu ändern, so dass die Länder nicht mehr das Einvernehmen des Bundesinnenministeriums einholen müssen, um humanitäre Aufnahmeprogramme auf den Weg zu bringen;
3. Sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass ein kommunaler Integrationsfonds zur Unterstützung von europäischen Kommunen und Regionen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten eingerichtet wird.

@jouwatch

Quelle!:

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