Samstag, Mai 4, 2024
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Todesfall Köthen: Kuscheljustiz hat wieder „zugeschlagen“

Dessau – Auch im Fall des in Köthen während einer Schlägerei mit zwei Afghanen ums Leben gekommenen 22-jährigen Deutschen wird es wohl keine Gerechtigkeit geben. Die Kuscheljustiz entschied wie bereits im Fall Nicklas P. und Markus Hempel zugunsten der importierten Gewalttäter. Bereits vor einer Woche war die Staatsanwaltschaft vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge abgerückt und hatte nur noch eine geringe Jugendstrafe wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung gefordert. Der junge Deutsche war nach massiven Schlägen und Tritten an Herzversagen gestorben. Die Anwälte der Afghanen fordern jetzt sogar einen Freispruch.  

Die Argumentation der Staatsanwaltschaft, welche auch die Anwälte der beiden Totschläger dankbar aufgriffen, ist an Zynismus nicht mehr zu toppen. „Die beiden jungen Afghanen hätten nicht mit der Herzerkrankung des 22-Jährigen und den schwerwiegenden Folgen des Angriffs rechnen können.“ berichtet die Dresdner Neueste Nachrichten. Im Klartext: Menschen mit Vorerkrankungen sind quasi so was wie „unwertes Leben“. Werden solche Menschen totgeprügelt, dann trägt die Vorerkrankung eine Mitschuld. Das klingt nach Darwinismus. Auch bei der mörderischen Prügelattacke im Fall von Niklas brachten Juristen eine angebliche „Vorerkrankung“ ins Spiel, die aus „Totschlag“, gefährliche Körperverletzung machte. Obwohl der Täter minutenlang auf sein Opfer einschlug und eintrat.

Wie unterschiedliche Medien im Vorfeld berichteten, war der 22-Jährige in Köthen durch Zufall in einen Streit zwischen den beiden Afghanen geraten. Dabei ging es um eine Vaterschaft. Der junge Deutsche kam dazu, um zu schlichten, worauf die beiden über ihn herfielen. Das weist einer der Anwälte als „Legende“ zurück. „Er war nicht da, um einzugreifen, das ist eine Legende, sondern um zuzusehen, wie andere sich schlagen“, sagte der Verteidiger des 19-Jährigen.

Die Dresdner Nachrichten bedienen im Fall vor allem die Mitleidschiene und beschwören die Betroffenheit der Täter. „Der 17-jährige Angeklagte entschuldigte sich in seinem letzten Wort im Prozess bei der Familie für den „Unfall“. Er habe selbst im Alter von elf Jahren seinen Bruder verloren. Anschließend sei er auf der Flucht vor Gewalt und in Todesangst gewesen.“

Sicherlich geht nach der zu erwartenden geringen Bewährungstrafen ein Seufzer der Erleichterung durch die gleichgeschaltete linksgrüne Community. Andere fragen sich, wann nehmen endlich diese Scharia-Urteile zu Gunsten importierter Gewalttäter, denen jährlich -nur Tötungsdelikte gerechnet- eine dreistellige Zahl von Deutschen zu Opfer fällt, ein Ende? Opfer, die anschließend als „Justizopfer“ enden.  (KL)

@jouwatch

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