Samstag, April 27, 2024
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Tourismusbüro BAMF? Komplett inkompetente Entscheider und Dolmetscher

Nachdem die bayerische Bürgermeisterin Josefa Schmid im Februar wegen ihrer Kritik an den unhaltbaren Zuständen der BAMF-Zweigstelle in Bremen sofort gefeuert wurde, fragt sich die Republik, ob sich nun in Merkels Massenimmigrationsbehörde etwas ändern würde. Angesichts des halstarrigem Festhaltens der Kanzlerin an den sperrangelweit offenstehenden Grenzen darf vermutet werden: nein. Wir erhielten die Bestätigung durch einen anonymen Hinweis.

Unser Informant (m/w*) thematisiert die Kompetenz der notwendigen Dolmetscher und Entscheider des Bundesamtes. Hier der formal aufbereitete Wortlaut:

„Als Dolmetscher/in beim BAMF musste ich leider feststellen, dass die Entscheider in der Mehrheit am falschen Ort waren.

Sie besitzen noch nicht einmal Minimalkenntnisse über die Herkunftsländer (Geschichte, Geographie, Zeitgeschehen, sie haben kein Interesse an regionalen Zeitungen, auch online), die auf Englisch oder Französisch im Nahen Osten erscheinen, von Büchern ganz zu schweigen. Konkret haben sie keine Kenntnisse von den Konfliktparteien und deren Zugehörigkeit. Daß fast alle syrischen Antragsteller behaupten, sie seien Sunniten, halten die Entscheider für selbstverständlich. Sie stellen einfach nur eine Reihe von Fragen, die vorbereitet sind. Ziel: 90 Min. pro Anhörung.

Die Entscheider besitzen auch keinerlei Ermittlungsfähigkeiten. Stattdessen müssen sie zeigen, dass sie nett, und dass die Antragsteller willkommen sind. Manchmal hat man den Eindruck, dass man sich in einem Tourismusbüro befindet. Der Inhalt der Anhörung >muss geheim bleiben<, aber die Antragsteller kommen mit ihren Smartphones. Der Entscheider bittet um ihre Ausschaltung, ohne festzustellen, ob sie wirklich aus oder lediglich im Schlafmodus sind. Manche Asylanten schlagen sogar vor, Fotos mit dem Entscheider und dem Dolmetscher aufzunehmen. Wenn der Antragsteller behauptet, dass er ein Syrer sei, bekommt er offen den Eindruck von einer Anhörung, die nur eine Formalität ist.

Manche Entscheider sagen, ein Dolmetscher, der >viel redet< sei kein guter Dolmetscher, auch, wenn dieser versucht zu erklären, was die Schengener und Dubliner Abkommen sind und welche Länder diese Abkommen unterzeichnet haben. Die Mehrheit der Asylanten, die diese Informationen und Belehrungen mündlich und schriftlich bei der Asylantragsstellung erhalten haben, wissen/verstehen davon nichts. >Der Dolmetscher hat uns gesagt, wir sollen unterschreiben<.

Obwohl es einen großen Unterschied zwischen den arabischen Dialekten des afrikanischen Maghreb und des nahöstlichen Maschrek gibt, werden viele Nordafrikaner als Dolmetscher für angebliche Syrer und Iraker eingesetzt. Oft haben die Dolmetscher in ihrem Leben nie als Übersetzer oder Dolmetscher gearbeitet. Viele davon sind Auto- oder sogar Gemüsehändler gewesen, oder haben irgendetwas studiert.

Die BAMF-Führung möchte jetzt den Eindruck erwecken, dass die Qualität der Dolmetscher wichtig sei. Allerdings erhalten viele der Dolmetscher mit dem Niveau Bl (mittel) dauernd Aufträge, während diejenigen mit dem Niveau C1 (hoch) zwei oder drei Aufträge pro Jahr bekommen. Und das, obwohl letztere sogar in mehreren Sprachen dolmetschen können und Universitäts-Diplome abgelegt haben! Aber das BAMF stellt keine Minimalanforderungen bezüglich der fremden Sprachen.

Wenn die Dolmetscher nicht immer dieselben gewesen wären, wie es der Fall in Bremen war, hätte man die berüchtigten Zustände dort vermeiden können.

Jede seriöse Firma verfügt über eine Qualitätskontrollabteilung. Diese sollte überprüfen, warum Dolmetscher mit vielen Sprachkenntnissen, langer Erfahrung, und sogar Universitäts-Diplomen keine Aufträge bekommen.

Vetternwirtschaft? Begünstigung, positive Diskriminierung (religiös begründet), Inkompetenz, aber Freundlichkeit zu illegalen Einwanderern jeglicher Art ?

Eine Qualitätskontrollabteilung würde festlegen, dass ein Antragsteller, der zu einer Minderheit gehört, einen Dolmetscher von seiner Minderheit zugeteilt bekommt, der seine Sprache spricht. Beispiel: Ein kurdischer Antragsteller, der aus Syrien, dem Irak, dem Libanon oder der Türkei stammt, kennt in der Regel die arabische oder türkische Sprache besser als die kurdische, weil er in der Schule Arabisch oder Türkisch, und nicht Kurdisch gelernt hat. Kurdisch ist eine Sprache, die er nicht einmal richtig lesen und verstehen kann! Übrigens nutzen Migrationsanwälte die Forderung nach einem kurdischen Dolmetscher, trotz der deutlich unterschiedlichen kurdischen Dialekte.

Die Korruption ist viel verbreiteter, als man denken kann. Ich habe zum Beispiel von arabischen Übersetzern erfahren, dass libanesische Dolmetscher in Berlin Geld von den Antragstellern verlangen, um ihnen zu helfen.

Ein neutrales, seriöses und sachliches Verhalten, ein seriöser Anspruch seitens der Auftraggeber sehen ganz anders aus.“

 

* Zur Unkenntlichmachung des Informanten/der Informantin teilen wir das Geschlecht nicht mit.

Quelle!:

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