Sonntag, Mai 5, 2024
StartPolitikEuropaTrotz leichtem Rückgang: Mehr als 1,5 Millionen Kinder in Hartz-IV-Familien

Trotz leichtem Rückgang: Mehr als 1,5 Millionen Kinder in Hartz-IV-Familien

Die Zahl der Minderjährigen, die von Hartz-IV-Leistungen lebt, ist laut einer Datenauswertung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) leicht zurückgegangen.

Ende 2018 seien demnach rund 1,56 Millionen Kinder auf Hartz IV angewiesen gewesen. Im Vergleich mit dem Vorjahr belaufen sich die Schätzungen für 2019 auf 1,51 Millionen. „Damit sind Haushalte mit Kindern von der relativ günstigen Entwicklung bei der Anzahl der Hartz-IV-Bezieher weitgehend abgekoppelt“, stellt der DGB fest.

Deutschlandweit sei der Anteil der Kinder bis 14 Jahren, die staatliche Unterstützung erhielten, seit 2016 um 3,1 Prozent gesunken. Der Rückgang bei allen Personen im Hartz-IV-Bezug belaufe sich dagegen auf 10,0 Prozent: Im vergangenen September seien dies 5,65 Millionen gewesen, 2016 6,2 Millionen.

Die wirtschaftlich gute Lage und die günstige Entwicklung am Arbeitsmarkt haben laut dem Bund allerdings nicht dazu geführt, dass es eine spürbare Reduzierung bezüglich der Zahl von Kindern mit Hartz-IV-Bedarf gegeben habe. Mehr als die Hälfte der derzeit betroffenen Kinder und Jugendlichen – rund 840.000 – lebe in einem Haushalt, in dem zumindest ein Elternteil erwerbstätig sei. Darunter seien fast 500.000 Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil sozialversicherungspflichtig beschäftigt sei.

„Kinderarmut in einem reichen Land wie Deutschland ist und bleibt ein nicht hinnehmbarer Skandal“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der dpa.

Das Problem sei, dass man wegen niedriger Löhne nicht in der Lage sei, den eigenen Lebensunterhalt und den eines Kindes aus eigenen Mitteln zu decken. Aus diesem Grund fordert Buntenbach ein Aktionsprogramm gegen Kinderarmut, eine Anhebung des Mindestlohns und eine Stärkung der Tarifbindung.

Der Regelsatz für Kinder unter sechs Jahren beträgt 250 Euro monatlich, für 6- bis 13-Jährige 308 Euro. Um Kindern eine ausreichende soziale Teilhabe zu ermöglichen, ist dem DGB diese Leistung zu niedrig.

aa/sb/dpa

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