Freitag, Mai 3, 2024
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Typisch: CDU, SPD und Grüne verhindern Untersuchungsausschuss zum Linksextremismus

Sachsen-Anhalt – Obwohl die AfD die notwendigen Stimmen haben, um in einem Untersuchungsausschuss „Linksextremismus“ in Sachsen-Anhalt einzusetzen, kam dieser am Mittwoch nicht zustande. Mit den Stimmen der CDU, SPD und Grüne wurde der Antrag an einen Ausschuss überwiesen.

Die AfD hatte im vergangenen Jahr zunächst eine Enquete-Kommission Linksextremismus mit den Stimmen einige CDU-Abgeordneten – obwohl diese nicht notwendig gewesen wären- durchgesetzt. Kurz nach der ersten Sitzung der Kommission war klar, dass die etablierten Parteien wirkliche Aufklärung verhindern und blockieren. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss Linksextremismus ist notwendig, um die Problemlage und Fragen, wie die Verbindungen vom Staat und Parteien zu extremistischen Gruppen zu klären.

Der für den August angekündigte Untersuchungsausschuss Linksextremismus kann die AfD jedoch – vorläufig – nicht einrichten. Am Mittwoch verhinderten angeblich verfassungsrechtliche „Bedenken“ der Koalition aus CDU, SPD und Grünen, aber auch bei den Linken die Einrichtung des Ausschusses. Begründung der Altparteien: Die AfD wolle Fragen betrachten, die teilweise nicht in Zuständigkeit des Landtags lägen, zudem seien die Fragestellungen nicht konkret genug. Der Antrag wurde an einen Ausschuss überwiesen. Dort soll, so die Koalition aus CDU, SPD und Grüne, die Rechtmäßigkeit geprüft werden.

Wie der Deutschland-Kurier mit Berufung auf einen Sachverständigen, der Angehöriger der  Enquete-Kommission Linksextremismus in Sachsen-Anhalt ist, berichtet, sehe das Untersuchungsausschussgesetz Sachsen-Anhalts vor, dass auf Verlangen ein Viertel der Landtagsmitglieder ein solcher Untersuchungsausschuss einzurichten ist. Diese Verpflichtung sehe keine Prüfung der Rechtmäßigkeit vor. Somit sei mit gestrigem Beschluss ein Minderheitsrecht unterlaufen worden. Laut Gesetz gebe es nur ein Organ, das die Rechtmäßigkeit überhaupt prüfen darf. In § 32 des Untersuchungsausschutzgesetzes heißt es: „Wird die Verfassungswidrigkeit des Untersuchungsauftrages geltend gemacht, entscheidet hierüber ausschließlich das Landesverfassungsgericht.“

Eindeutiger gehe es eigentlich nicht, so der Sachverständige. Zumal der Gesetzgeber damit die Tür zur Verzögerung eines Untersuchungsausschusses durch die Behauptung der Rechtswidrigkeit mit gutem Grund schließen wollte.

„Es ist eine Farce, wie unter fadenscheiniger Begründung heute ein grundlegendes Instrument der Opposition zur Aufklärung von Missständen mit Unterstützung der Kenia-Koalition unterlaufen und durch diese unser Antrag einfach in einen Ausschuss verschoben wurde“, so Daniel Roi, AfD-Landtagsabgeordneter in Sachsen-Anhalt fest. (SB)

@jouwatch

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