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Was tun mit IS-Rückkehrer: Merkel schweigt, Australien bürgert aus, Frankreich setzt auf Philosophie-Studium

Angesichts hunderter IS-Mörder mit deutschem Pass, die es nach der Niederlage ihres Kalifats in Syrien und Irak zurück in die verhasste Heimat der Ungläubigen zieht, bastelt man in Berlin eifrig an einem neuen Gesetz. Mit ihm soll den gewaltbereiten Dschihadisten im Fall einer Doppelstaatsangehörigkeit die deutsche entzogen werden können. Das Gesetz solle „zeitnah“ umgesetzt werden, hieß es dazu gestern aus der Hauptstadt. Andere Staaten sind da schon weiter. Australien erkennt die Staatsbürgerschaft konsequent ab und Saudi Arabien „deradikalisiert“ Rückkehrer mit Hilfe von Swimmingpools und Kunsttherapiekursen.

Mit der nahenden Niederlage würden sich die „einst kriegslustigen Radikalen wie verärgerte Touristen verhalten, die im Rahmen ihres Pauschalurlaubs im Ausland gestrandet sind“, stellt The Economist in einem Artikel fest. Ein IS-Anhänger aus Kanada habe sich darüber beschwert, dass seine Botschaft sich nicht mit ihm in Verbindung setzt, die 19-jährige Shamima Begum, die nach eigenen Aussagen „eine gute Zeit“ in der IS-Hochburg  Raqqa hatte, erklärt unermüdlich in jede Kamera der Welt, dass sie unbedingt mit ihrem neugeborenen Sohn wieder zurück nach Großbritannien will.

Mehr als 41.000 Ausländer sind nach Syrien und in den Irak gegangen, um sich den IS-Mordtruppen anzuschließen. Nach Angaben des Londoner think-tank International Centre for the Study of Radicalisation, seien bis Mitte 2018 7366 Anhänger in ihre Heimatländer zurückgekehrt, berichtet The Economist. Der Rest von rund 850 Männer und ein paar tausend Frauen, die in provisorischen Lagern in Ostsyrien in Haft sitzen, wartet nun ungeduldig auf die Rückreise in die westlichen Heimatländer. Das Problem ist seit langem bekannt – in Deutschland setzte man bisher auf die merkelsche Taktik des Aussitzens.

Mit Swimmingpool gegen Mordgelüste

Andere Länder sind da bei weitem entscheidungsfreudiger. So verabschiedete Australien bereits 2015 ein Gesetz, das es dem Land bei einer Doppelstaatsbürgerschaft erlaubt, den Bürgern die australische Staatsbürgerschaft zu entziehen, die sich einer terroristischen Vereinigung anschließen. Erstmals angewandt wurde es 2017 bei Khaled Sharrouf. Der australische Libanese hatte stolz seinen jungen Sohn fotografiert, wie der den abgetrennten Kopf eines syrischen Soldaten in die Kamera hielt. Ebenfalls seit 1995 gibt es in Australien den Begriff der „deklarierten Straftat“ (declared-area offence). Nach dieser Regelung begeht jeder eine Straftat, der sich absichtlich in einem Gebiet in einem fremden Land aufhält, dessen Betreten von der australischen Regierung verboten worden ist. Dazu gehören Mosul und Raqqa, die ehemaligen IS-Hochburgen. Allerdings müsse die Staatsanwaltschaft den Aufenthalt dort nachweisen können – ein schwieriges Unterfangen. Die Höchststrafe für diese Straftat beträgt im Falle der Verurteilung  10 Jahre Haft.

Saudi-Arabien geht einen anderen Weg. Dort richtete man 2004 nach einer Welle von Terroranschlägen ein „Rehabilitationszentrum“ für blutrünstigen Allah-Anhänger ein. Sie leben in einem ansprechenden Komplex, ausgestattet mit Schwimmbad und vertreiben sich die Zeit mit Kunsttherapie-Kursen. Besuche von Ehepartnern sind selbstverständlich gestattet. Obendrauf gebe es eine kostspielige und lange persönliche Betreuung durch Kleriker und Lehrer, weiß The Economist. Unsere Terroristen-Umarmerin Margot Käßmann dürfte begeistert sein. Nach saudi-arabischen Angaben wären weniger als 20 Prozent der 3000 Teilnehmer, die das Programm absolviert haben, in den Dschihad zurückgekehrt, was bedeutet, dass ihre Rehabilitationsmaßnahmen in hunderten von Fällen nicht gegriffen haben und weiter hoch gefährliche Kämpfer unterwegs sind.

Franzosen wollen keine Radikalen als Nachbarn

Auch in Frankreich ist das Bemühen um die IS-Schlächter liebevoll und großherzig. Vor drei Jahren wurden im Loiretal eigens ein Chateau zum „Deradikalisierungszentrum“ umfunktioniert. Im Pontourny Centre in Beaumont-en-Véron durften die gewaltbereiten Dschihadisten bei ihrem zehnmonatigen Aufenthalt Geschichte und Philosophie studieren und sich mit Imamen über Fragen ihrer heißgeliebten Religion austauschen. Leider waren die Anwohner nicht begeistert von ihren neuen radikalen Nachbarn und so musste das Chateau nach nur einem Jahr auf Grund der Bürgerproteste 2017 wieder geschlossen werden.

Ob solche Anstrengungen am Ende überhaupt von Erfolg gekrönt sind, ist völlig offen. Wissenschaftler seien sich über die Definition des Begriffes „Radikalisierung“ nicht einig, noch weniger wie Menschen überhaupt „radikalisiert“ werden.

In den USA ist das Problem der IS-Rückkehrer nicht so groß wie in Europa. Insgesamt seien nur 300 Bürger in den Kampf nach Syrien und den Irak gezogen. Nur wenige von ihnen seien überhaupt zurückgekehrt. Angesichts von Einreisekontrollen dürfte es einfach sein, mit der überschaubaren Zahl von IS-Heimkehrern fertig zu werden. Auch zögern die US-Gerichte nicht, die Kämpfer, wenn irgend möglich, zu verurteilen. So sei laut The Economist ein Kämpfer zu einer 20-jährigen Haftstrafe verurteilt und ein zweiter sei im vergangenen Juni angeklagt worden. Ein dritter Tatverdächtiger hatte „Glück“. Er konnte wegen fehlender Beweise nicht vor Gericht gestellt werden. Nach über einem Jahr in Haft wurde er freigelassen.

Deutschland weiß nicht weiter

In Europa ist das Problem ein riesiges – Im Jahr 2016 ging man laut Welt von mehr als 4200 Menschen aus, die aus EU-Staaten in den Dschihad nach Syrien oder in den Irak gezogen sind. Aktuell geht das deutsche Bundesinnenministerium von 1050 Personen aus, die seit 2013 nach Syrien und Nordirak ausgereist sind, berichtete die Berliner Morgenpost vor wenigen Tagen. 300 der IS-Kämpfer seien bisher wieder nach Deutschland eingereist. Bis zu 550 Personen könnten ihnen noch folgen. 100 der zurückgekehrten IS-Kämpfer aus den Kriegsgebieten in Syrien und in Nordirak stünden derzeit im „Fokus“ der Polizei – jeder Dritte.

Nachdem das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen ist, ist guter Rat teuer. Außenminister Heiko Maas sieht laut The Economist offenbar nicht viele Chancen für eine Verurteilung. Die Aussagen von Vernehmungen auf dem Schlachtfeld würden vor Gericht nicht zugelassen. Dokumente, die von kurdischen Kämpfern sichergestellt wurden, können nicht auf ihre Echtheit kontrolliert werden. Und CSU-Innenminister Horst Seehofer spuckt wieder die ganz großen Töne und fordert von der Bundesregierung „Bedingungen“, unter denen die deutschen IS-Kämpfer wieder ins Land gelassen werden können. Die Rückkehrer dürften kein „unkalkulierbares Sicherheitsrisiko“ darstellen. „Jeder Einzelfall muss vor Ort geklärt werden, bevor irgendjemand ins Flugzeug gesetzt wird“, erklärt der Innenminister laut Zeit. Bereits vor der Rückkehr müsse es Klarheit über jede Personalie und Strafverfolgungsansprüche anderer Staaten geben, posaunt „Bettvorleger“ Horst Seehofer.

Worte und Warnungen, die bei der Kanzlerin Angela Merkel scheinbar auf taube Ohren stoßen. Wie immer ist von ihr bei diesem Thema wenig zu hören – für sie gilt wohl weiterhin „Refugees Welcome“, auch wenn es sich dabei um hochgefährliche morderprobte IS-Kämpfer handelt. Die Rauten-Kanzlerin lässt den Dingen einfach ihren Lauf. (MS)

@jouwatch

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